Bauleitplanung in Markgröningen
Für Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit übertragenen Planungshoheit eigenverantwortlich zuständig. Ein Bauleitplan wird aufgestellt, wenn er für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Weder daraus noch durch einen Vertrag ergibt sich aber kein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Der Gemeinderat stellt per Beschluss in einem förmlich festgelegten Verfahren Bauleitplanungen auf, ändert und ergänzt sie oder hebt sie auf.
Im Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen gibt es in der Regel zwei Stufen der Beteiligung. Bei der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Die Bürger bekommen dabei die Gelegenheit die Planungsabsichten zu diskutieren und Stellungnahmen abzugeben. Auf die frühzeitige Beteiligung kann bei bestimmten Bebauungsplanverfahren verzichtet werden.
Bei der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und weiterer Informationen oder Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Auslegung wird wie alle öffentlichen Bekanntgaben über das Mitteilungsblatt der Stadt Markgröningen veröffentlicht. Jeder hat während der Auslegung die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und Anregungen oder Änderungswünsche in einer Stellungnahme zur Planung vorzubringen.
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde. Die Bauleitplanung kann zum Beispiel Festsetzungen über die Nutzung von Grundstücke treffen sowie Vorgaben über die Größe, Lage und Form der Bebauung enthalten. Die rechtlichen Grundlagen für die Bauleitplanung sind das Baugesetzbuch (BauGB) mit den darauf beruhenden Verordnungen, wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Mit der Aufstellung von Bauleitplänen werden verschieden Ziele verfolgt. Die Bauleitplanung soll
- eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung künftiger Generationen gegenüber in Einklang bringt,
- eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
- dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern
- die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere in der Stadtentwicklung fördern und
- die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln, vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung.
Die Bauleitplanung soll neben ihren Zielen auch verschiedene in § 1 Abs. 6 BauGB aufgezählte Belange berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Denkmalschutz, Umweltschutz, Hochwasserschutz, Belange der Wirtschaft und des Verkehrs, Erhaltung und Entwicklung bestehender sowie neuer Ortsteile. In einem Bebauungsplanverfahren werden die öffentlichen und privaten Belange im Zuge der Beteiligung gesammelt, bewertet und in einem Verfahren gegeneinander und untereinander abgewägt.
Die Bebauungspläne und Satzungen der Gemarkung Markgröningen sind im BürgerGIS zu finden. Alle Pläne und dazugehörigen Dateien können als PDF-Dateien aufgerufen und heruntergeladen werden.
Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne durchlaufen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Regel zwei Stufen der Beteiligung. Zu einem der frühzeitigen Beteiligung und zum anderen die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung und weiterer Informationen für die Dauer von einem Monat.
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen:
Änderung Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Markgröningen im Zug des Bebauungsplanverfahrens „Jahnstraße, 2. Änderung“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26":
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat am 29.07.2025 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Am Mühlberg, 5.Änderung“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung (KW 31, 01.08.2025)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_SATZUNG
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_PLANTEIL
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_TEXTTEIL
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_BEGRÜNDUNG
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_Artenschutz
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_Schallschutz
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Münchinger Straße 26"_Vorhabenpläne
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Küfergäßle":
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Küfergäßle“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung (KW 14, 04.04.2025)
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Satzung
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Planteil
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Textteil
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Begründung
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Gutachten Artenschutz Habitatpotenzialanalyse
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Baugrundgutachten
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Formblatt Bodenschutz
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Schallgutachten
- Vorhabensbezogerner Bebauungsplan Küfergäßle Verkehr
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Küfergäßle_Vorhabenplan
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Küfergäßle_3. Auslegung_Abwägung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung":
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Am Mühlberg, 5.Änderung“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung (KW 14, 04.04.2025)
- Bekanntmachung (KW 12, 21.03.2025)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_SATZUNG
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_PLANTEIL
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_TEXTTEIL
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_BEGRÜNDUNG
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_Artenschutz
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Mühlberg, 5. Änderung"_Vorhabenpläne
Bebauungsplan „Grabenstraße-Bahnhofstraße“
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan „Grabenstraße–Bahnhofstraße“, das mit dem Aufstellungsbeschluss am 05.06.2018 begonnen wurde, zu beenden.
Da das Ziel der Innentwicklung an dieser Stelle jedoch weiterverfolgt werden soll, wurde in der gleichen Sitzung der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Grabenstraße–Bahnhofstraße“ als Plan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist im Plan vom 15.12.2025 mit einer schwarz unterbrochenen Linien dargestellt.
Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Entwicklung des Quartiers und eine geordnete Innenentwicklung. Der Bereich ist vollständig bebaut und weist eine heterogene Nutzung auf, darunter älterer Wohnhausbestand, ein Baudenkmal, ein Betriebsgebäude der Telekommunikation sowie Geschäftshäuser. Die vorhandene Bausubstanz, die Gebäudegrößen, das bestehende Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundstückszuschnitte lassen erwarten, dass eine geordnete Weiterentwicklung des Quartiers durch geeignete Festsetzungen in einem Bebauungsplan besser gesteuert werden kann. Entsprechend sollen Bauweise sowie Art und Maß der baulichen Nutzung geregelt werden.
Im Zuge der Erstellung des Radwegenetzplans für die Stadt Markgröningen wurde zudem deutlich, dass eine Rad- und Fußwegeverbindung von der Grabenstraße zur Sudetenstraße ein wichtiger Bestandteil eines abseits der Hauptverkehrsstraßen geführten Radwegenetzes ist. Eine entsprechende Wegeführung soll daher im Quartier planerisch ermöglicht werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt zu gegebener Zeit auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs und wird im Amtsblatt sowie auf der städtischen Homepage bekannt gemacht.