"Die Erinnerung ist ein Fenster,
durch das ich Dich sehen kann, wann immer ich will."
(Clemens Brentano)
Die Stadt Markgröningen unterhält drei Friedhöfe:
Friedhof Markgröningen
Adresse:
Sudetenstraße 2
71706 Markgröningen
Bestattungsmöglichkeiten:
Friedhof Unterriexingen
Frauenkirche - Frauenweg
71706 Markgröningen
Bestattungsmöglichkeiten
Hardt- und Schönbühlhof
Schulweg
71706 Markgröningen
Bestattungsmöglichkeiten:
Grabarten
Reihengräber für Särge und Urnen
Reihengräber sind Einzelgräber, dienen also der Aufnahme jeweils einer einzelnen Person und werden „der Reihe nach“ vergeben.
Reihengräber können nach Ablauf der Nutzungszeit (20 Jahre) nicht verlängert beziehungsweise wiedererworben werden.
In Reihengräbern sind Erd- und Urnenbestattungen möglich.
Wahlgräber für Särge und Urnen
Wahlgräber sind Grabstätten für einzelne oder mehrere Verstorbene.
In ausgewählten Grabfelder kann die Grabstätte frei gewählt werden.
Wahlgräber können ein- oder mehrstellige, einfach-tiefe oder doppel-tiefe bzw. doppel-breite Gräber sein.
Die Ruhezeit von Särgen beträgt 20 Jahre und bei Urnen 15 Jahre. Die Nutzungszeit von Wahlgräbern ist in der Friedhofssatzung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Jahre.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Wahlgräbern auf Antrag möglich.
Urnennischen / Urnenwand
Für die Beisetzung von Urnen stehen neben Erdgrabstätten Urnennischenreihengräber und Urnennischenwahlgräber in den Urnenwänden zur Verfügung.
Gräber in Urnennischen / Urnenwänden sind Urnengräber in speziell dafür errichteten baulichen Strukturen (z.B. Mauern, Terrassen, Hallen, Stelen etc.).
In einem Urnennischenreihengrab bietet die Möglichkeit einen Verstorbenen beizusetzen.
In einem Urnennischenwahlgrab können hingegen zwei oder, in besonderen Fällen, bis zu drei Urnen bestattet werden.
Auf den Verschlussplatten der Urnennischen sind der Namen, Geburts- und Todesjahr des Verstorbenen anzubringen.
Grabausstattungen wie Kränze, Blumenschmuck und Vasen dürfen nur auf der vor der Urnenwand aufgestellten Blumenbank aufgestellt bzw. abgelegt werden.
Urnenwiesengräber
Urnenwiesengräber werden nur als Urnenwahlgräber mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren angeboten.
Es können zwei oder, in besonderen Fällen, bis zu drei Urnen beigesetzt werden.
Auf den Steingrabplatten der Urnenwiesenwahlgräber sind der Name, Geburts- und Todesjahr
des Verstorbenen anzubringen.
Es ist davon abzusehen, Blumenschmuck auf dem Grabstein und auf die Urnenwiese abzustellen.
Dieser darf nur auf den dafür vorgesehenen Blumensockel aufgestellt bzw. abgelegt werden.
Anonymes Grabfeld für Urnen
Auf den Friedhöfen Markgröningen und Unterriexingen sind Urnenreihengrabstätten für anonyme Beisetzungen eingerichtet.
Die Grabstätten werden nicht gesondert gekennzeichnet.
Die Bestattung im anonymen Grabfeld findet ohne Beisein der Angehörigen und ohne Hinweis auf den genauen Bestattungsort und -zeitpunkt statt.
Gärtnergepflegtes Urnenwahlgrab
Auf dem Friedhof Markgröningen stehen gärtnergepflegte Urnenwahlgräber in einer
Gemeinschaftsgrabanlage für Urnenbestattungen und mit einer Grabpflege über die gesamte
Nutzungszeit zur Verfügung.
Das Nutzungsrecht an dieser Gemeinschaftsgrabanlage wird von der Gemeinde für einen Zeitraum von
20 Jahren eingeräumt. Die Vergabe ist an einen Grabpflegevertrag gebunden.
Friedhofssatzung der Stadt Markgröningen
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat die nachstehende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung vom 28.02.2017 und Bestattungsgebührensatzung mit Änderung vom 08.11.2022) beschlossen:
Die Friedhofsatzung der Stadt Markgröningen finden Sie hier oder in unserem Ortsrecht:


