Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Bestandteile der Genehmigung
Für die Herstellung und Unterhaltung der Wasseranschlussleitung und die Errichtung der Verbrauchsanlage (sanitäre Installationsarbeiten) und wesentliche Änderungen gelten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen, sowie einschlägige DIN- und EN-Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 (TRWI). Besonders wird auf den Einbau eines KFR - Ventils mit Rückflussverhinderer, Druckminderer und Feinfilter hingewiesen. Für die Montage des Wasserzählers (durch das städtische Personal) muss ein Zählerbügel bauseits montiert sein.
- Die Verbrauchsanlage des Wasseranschlussnehmers ist auf dem neusten technischen Stand zu halten.
- Die Genehmigung ist nur gültig bei Verlegung der Hausanschlussleitung entsprechend der Eintragung im beiliegenden UG – Plan. Jede Änderung der Leitungstrasse bedarf einer neuen Genehmigung.
- Die Herstellung des Hausanschlusses darf ausschließlich nur vom städt. Wasserwerk erfolgen bzw. durch eine von der Stadt Markgröningen beauftragte Fachfirma.
Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige Erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen. Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. bei Gewerbebetriebe) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage.
Weitere Informationen:
Beiträge Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
Die Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung bzw. der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)