Bauanträge in Markgröningen
Die Stadt Markgröningen ist eine Kommune ohne eigene Baurechtszuständigkeit. Die baurechtlichen Verfahren auf der Gemarkung Markgröningen werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg als untere Baurechtsbehörde durchgeführt.
Die Aufgaben der Stadt Markgröningen beschränken sich dabei auf die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen oder für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans durch den Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats. Die gesammelten Einwendungen der Angrenzer werden zusammen mit der Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt Ludwigsburg zur weiteren Bearbeitung gesendet.
Abgabe eines Bauantrags
Seit November 2023 müssen Bauanträge nicht mehr über die Stadt Markgröningen sondernd direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Ludwigsburg, einzureichen.
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Bauen und Immissionsschutz
Untere Baurechtsbehörde
Außenstelle Gänsfußallee 8
71636 Ludwigsburg
Für die Stadt Markgröningen zuständig sind
Baurecht: Frau Schaffrath, Telefon: Telefonnummer: 07141 144-42702
Bauverständige: Frau Juhl, Telefon: Telefonnummer: 07141 144-47713
Baukontrolle: Herr Fischer, Telefon: Telefonnummer: 07141 144-47732
Ansprechpartner für Brandschutz: Herr Fanz Telefon: Telefonnummer: 07141 144-47719
nsprechpartner für Standsicherheit baulicher Anlagen und Tragwerksplanung:
Frau Steichele, Telefon: Telefonnummer: 07141 144-42141
Herr Schönek, Telefon: Telefonnummer: 07141 144-47708
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den nötigen Formularen erhalten Sie hier.
und beim Landratsamt Ludwigsburg:
Angrenzerbenachrichtigung
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden die von dem Vorhaben betroffenen Eigentümer der benachbarten Grundstücke auf Weisung durch das Landratsamt benachrichtigt. Die Angrenzer haben die Gelegenheit innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung ihre Einwendungen digital oder zur Niederschrift vorzubringen.