Stadtkern V – Neue Förderquoten im Sanierungsgebiet Stadtkern V
Seit Beginn des Sanierungsverfahrens im Stadtkern V war die Förderung privater Modernisierungen Teil der Ziele. Für den Erhalt des Stadtbildes und der städtebaulichen Qualität des historischen Stadtkerns ist das Engagement privater Eigentümer*innen immens wichtig. Für eine Förderung ist ausschlaggebend, ob die Maßnahme den Zielen der Sanierung entspricht und umfassend und nachhaltig ist, d.h. alle wesentlichen Mängel und Missstände des Gebäudes beseitigt werden und es dadurch langfristig nutzbar ist. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden energetische Aspekte wie die Heiztechnik und der energetische Standard bei der Bewertung grundsätzlich immer berücksichtigt.
Die qualitativen, gestalterischen und städtebaulichen Aspekte privater Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen können dabei über die Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümerschaft und Stadt festgelegt und gesteuert werden. Dass die Fördermöglichkeiten sehr gut angenommen wurden, ist beispielhaft auf dem Marktplatz ablesbar: Zwei Gebäude wurden grundlegend saniert, ein weiteres folgt ab September. Vier Gebäude erhielten eine Sanierung der Fassade, von denen drei im rein städtisch finanzierten Stadtbildprogramm gefördert wurden.
Mit Blick auf den offiziell im April 2024 endenden Förderzeitraum hat der Gemeinderat in der Sitzung am 8.11.2022 die Anpassung der Förderrichtlinie beschlossen.
Um das Ziel der Stabilisierung der Haupteinkaufszone Markgröningens zu erreichen, werden Vorhaben mit gewerblichem Anteil mindestens im Erdgeschoss gegenüber reinen Wohnbauvorhaben gestärkt:
Die Förderquote für private Maßnahmen wird auf max. 15 % reduziert, Vorhaben mit gewerblichem Anteil, die den Zielen der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung entsprechend der formulierten Kriterien dienen, werden mit einem Zuschlag von 5%, also mit maximal 20% gefördert.
Die Grundsätze hier (PDF-Dokument, 77,64 KB, 14.11.2022) und heruntergeladen werden.
Stadtkern V - Ergebnis Bürgerbeteiligung zur Planung für Marktplatz und Kirchplatz
Die Bürgerschaft hat sich sehr intensiv an der Beteiligung zu den Planungen zu Marktplatz und Kirchplatz beteiligt: nicht nur bei der Bürgerwerkstatt am 23. Juli 2019, an der ca. 70 Interessierte teilnahmen, sondern auch im Vorfeld und im Nachgang. Besonders die lebhaften Diskussionen bei der Bürgerwerkstat zeigten, dass es zu einzelnen Punkten sehr unterschiedliche Ansichten in der Bürgerschaft gibt. Ein wichtiger Punkt war der Wunsch nach einem barrierefreien öffentlichen WC, das auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Ziel des barrierefreien Eingangs zum Rathaus vom Marktplatz aus ist es, die aktuell bestehende Rampe am Seiteneingang, die auch zu den öffentlichen WCs führt, zu entfernen. Danach ist es möglich, die WCs umzubauen, sodass sie auf dem Niveau der Gasse liegen. Somit wäre ein barrierefreier Zugang zu dem WC auch außerhalb der Rathausöffnungszeiten gegeben. Die Schließzeiten stellen ein lösbares organisatorisches Problem dar.
Bei der Planung für den Marktplatz war ein wichtiges Thema die Notwendigkeit und der Umfang der Barrierefreiheit. Leitgedanke bei der Planung ist die Herstellung der Barrierefreiheit, wovon nicht abgewichen werden kann. Folglich können Anregungen, die eine Beibehaltung des Pflasters, der Eingänge ins Rathaus oder der Beleuchtung wünschen nicht berücksichtigt werden. Ein Punkt der angesprochen wurde und in der weiteren Planung geprüft wird, ist die Wegeführung der barrierefreien Wege. Die dabei zu lösenden Themen sind die Frage der direkten Wegebeziehungen, des Wochenmarkts und die notwendige Breite entlang der Außenbewirtschaftungsflächen. Hier wurde vorgeschlagen, die Planung „umzudrehen“ und anstatt der barrierefreien Wege die zentrale Fläche des Marktplatzes barrierefrei zu gestalten. Das hätte den Vorteil, dass alle Wegebeziehungen barrierefrei möglich wären und auch der Wochenmarkt und andere Veranstaltungen auf dem Marktplatz profitieren würden. Der Nachteil ist dann, dass die Gastronomie weiter mit dem unebenen Pflaster leben müsste und die Randbereiche vor den Gebäuden nicht barrierefrei wären – was die Zugangänge zu den Geschäften vielfach ohnehin nicht sind. Um all diese Probleme zu lösen, kam der Vorschlag, den gesamten Marktplatz neu zu pflastern. Diese Optionen werden in Hinblick auf die Machbarkeit aber auch die finanziellen Auswirkungen untersucht. Die Anregung, den barrierefreien Zugang zum Rathaus kürzer auszuführen wird in die weitere Planung aufgenommen. Das Podest wird nur soweit geführt, dass man noch den Briefkasten barrierefrei erreichen kann.
Ein wichtiges Thema, das kontrovers diskutiert wurde, ist die Begrünung des Marktplatzes. Mehr Schatten und mehr Bäume wünschen sich viele Bürger*innen. Dies ist aufgrund der Platzgestalt und der Nutzung des Marktplatzes sehr schwierig. Es wird aber nach einem weiteren Baumstandort gesucht. Der Baum vor der Krone, der nicht mehr erhalten werden kann, wird ersetzt. Darüber hinaus wird bei der Kirchplatzplanung eine weitere Bepflanzung mit Bäumen geprüft. Bei der Kirchplatzplanung gab es schon im Vorfeld der Bürgerwerkstatt deutlichen Widerstand bei den Anwohnern gegen die Entwurfsvorschläge für die Nordseite der Kirche. Ihre Sorgen richten sich vor allem auf die Aspekte des Lärms und unerwünschter Nutzer. Auch die Kirche sah die vorgeschlagenen „aktiven“ Nutzungen als Kinderspeifläche und Boulebahn kritisch, weswegen eine zweite Alternative erarbeitet wurde, in der keine „aktiven Nutzungen“ vorgesehen wurden. Diese Planvariante 2 (Kunst, Bücherschrank, Ladestation) wäre für den Kirchengemeinderat tragbar. Da aber die überwiegende Mehrzahl der Bürger*innen die Nordseite der Kirche grundsätzlich nicht als geeignet für eine Aufenthaltsfunktion mit offensiven Angeboten von Nutzungsfunktionen sieht, wird in der weiteren Planung hier lediglich eine Attraktivierung der Fläche vorgesehen. Damit die angestrebte Öffnung der Fläche nicht zu wildem Parken führt, werden entlang der Kirchenfassade alternierend Bäume und Leuchten vorgesehen. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verwaltung, des Seniorenrates und einiger Bürger*innen jedoch, wenn auch Sitzgelegenheiten für Ruhe- und Schattensuchende vorgesehen werden könnten. Diesen Punkt gilt es noch mit der Kirche als Eigentümerin abzustimmen.
Ein weiterer Punkt, der zu Diskussionen führte und differenziert gesehen wurde, ist die angedachte Freitreppe zur Kirche. Auch wenn die meisten den neuen Charakter der Treppe als „Freitreppe“ positiv bewerteten, so wurde die Breite der Treppe, der Platz vor der Kirche und der, durch das Verschwenken entstehende, kleine Platz am Fuß der Treppen kritisch hinterfragt. In diesem Zusammenhang ist auch der starke Wunsch nach dem Erhalt der Linde auf der rechten Seite der Treppe zu beachten.
Das Ziel der Treppe, die Kirche erlebbarer zu machen und eine visuelle und funktionelle Verdingung zwischen Markt- und Kirchplatz herzustellen, soll als Kernelement in der Planung weiterverfolgt werden. Dabei werden folgende Punkte aus der Beratung mit der Bürgerschaft bei der weiteren Planung berücksichtigt:
- Die Treppe wird auf der rechten Seite verkürzt, die Linde wird erhalten.
- Die Treppe wird weiter zur Kirchgasse hin verschoben, wodurch zum einen der Platz vor der Kirche vergrößert, zum anderen der kleine Platz am Fußende der Treppe nicht mehr als solcher wahrgenommen wird.
- Die Sitzstufen, die als potenzielle Gefahrenquelle gesehen wurden, werden am Rand der Treppe umgesetzt.
Es wurde auch angeregt zu prüfen, ob es möglich wäre, den Kirchplatz direkt über eine Rampe von der Kirchgasse aus zu erreichen. Dies ist nach Prüfung durch KMB nicht möglich: die Rampe hätte eine Steigung von ca. 17 %; für eine barrierefreie Rampe dürfen es maximal 6 %, sein. Das Thema Sitzgelegenheiten wurde - vor allem von den Anwohnern - kritisch gesehen. Es werden Bedenken geäußert, da diese mit ihrer Aufenthaltsfunktion auch Lärm für die Wohnnachbarschaft bedeuten – vor allem nach Schließung der Lokale. Besonders deutlich wird der Konflikt um die Sitzmöglichkeiten auch in Hinblick auf die südliche Seite: der Kirchengemeinderat möchte keine festinstallierten Bänke; andere Teilnehmer sind der Meinung, dass Bänke auf den Kirchplatz (und auf den Marktplatz) gehören. Dieses Thema muss für den Kirchplatz noch weiter geprüft werden. Im Hinblick auf die Sitzmöglichkeiten an der Treppe ergeben sich keine neuen Konflikte: hier gibt es heute schon Sitzmöglichkeiten.
Die Sanierungen sehen einen straffen Zeitplan vor: nach dem Schäferlauf 2020 soll mit der Verlegung der Nahwärmeleitung der erste (nördliche) Bauabschnitt auf dem Marktplatz realisiert werden, 2022 soll das Kirchenjubiläum auf dem sanierten Kirchplatz stattfinden.
Daher sind folgende weitere Schritte vorgesehen:
- Anfang Oktober 2019: Abstimmung der Planung mit der Kirche
- 24.10. /19.11.2019: Beratung und Beschluss der Planungsentwürfe im AUT und GR
- Ende 2019: Ausschreibung erster Bauabschnitt Marktplatz / Nahwärme
- September 2020: Beginn erster Bauabschnitt Marktplatz
Hier können Sie die Tabelle mit allen Anregungen und Bedenken einsehen: Tablelle mit Anregungen und Bedenken (PDF-Dokument, 76,07 KB, 23.09.2019)
Die gesamte Vorlage inklusive aller Anlagen für die Sitzung im Ausschuss für Umwelt und Technik am 26.9.2019 können Sie im Ratsinformationssystem einsehen und herunterladen.
Marktplatz und Kirchplatz - Neugestaltung ++Dokumentation Planungswerkstatt am 23. Juli 2019++
- Am 23.07.2019 fand die Planungswerkstatt "Neugestaltung Marktplatz / Kirchplatz" statt.
- Die Dokumentation der Planungswerkstatt können Sie hier downloaden: Dokumentation Planungswerkstatt 23.07.2019 (PDF-Dokument, 726,31 KB, 08.08.2019)
Marktplatz und Kirchplatz: Planen Sie mit! ++ Bürgerwerkstatt, 23.7.2019 ++
Der Marktplatz ist das Herz der Altstadt. Für zahlreiche Veranstaltungen, insbesondere den Schäferlauf, ist er Bühne und Treffpunkt zugleich. Im täglichen Leben bereichert seine einzigartige Atmosphäre den Besuch von Gaststätten und Cafés, Marktständen und Geschäften. Sein derzeitiger Pflasterbelag mutet schön an – für Fußgänger, Radfahrer oder die Gastronomie ist die Oberflächenbeschaffenheit aber eher ein Hindernis. Da der Marktplatz im aktuellen Sanierungsgebiet „Stadtkern V“ liegt, eröffnen sich Chancen für eine richtungsweisende Neugestaltung samt barrierefreiem Pflaster. Zahlreiche Faktoren, besonders der Denkmalschutz, sind dabei zu berücksichtigen. Alle relevanten Aspekte wurden 2016 in einem Masterplan zusammengebracht. Der an den Marktplatz grenzende Kirchplatz wurde in die Planungen mitaufgenommen: das 2022 anstehende Jubiläum der Bartholomäuskirche erhält dadurch einen angemessenen Rahmen.
Das Büro KMB aus Ludwigsburg hat erste Planungen für Marktplatz und Kirchplatz vorgelegt, die als Diskussionsgrundlage dienen soll.
Der Planentwurf für den Marktplatz sieht als Kernpunkte vor
- barrierefreie Erreichbarkeit aller am Marktplatz liegenden Gebäude
- optisch angepasstes, barrierefreies Pflaster
- Verbesserung der Flächen für die Außengastronomie
- Podest vor dem Rathaus als barrierefreier Eingang und Bühne
- Konzept für Stromversorgung und Entwässerung
- Beleuchtungskonzept
- Neugestaltung Marktplatz - Plan (PDF-Dokument, 1,70 MB, 09.07.2019)
Für den Kirchplatz, der aktuell hauptsächlich durch kirchliche Nutzung geprägt ist, sieht die Vorplanung folgende Elemente vor:
- Verbreiterung der Treppenanlage als Frei- und Sitztreppe
- Barrierefreier Belag analog zum Marktplatz
Des Weiteren sieht der erste Entwurf für den Kirchplatz auch
- Eine kleine Spielfläche für Kleinkinder an der Nordseite
- Boulebahn an der Nordseite
Insbesondere im Hinblick auf Spielflächen besteht ein Defizit in der Altstadt, das an dieser Stelle reduziert werden könnte.
Die Kirche als Eigentümerin der Flächen um die Kirche hat sich mit den Planungen schon im Vorfeld befasst und Bedenken gegen die vorgeschlagenen Nutzungen an der Nordseite geäußert. Daraufhin wurden die alternativen Vorschläge der Kirchengemeinde vom Planungsbüro aufgegriffen und in einem Alternativentwurf umgesetzt.
Da der Kirchplatz und vor allem der Marktplatz als zentraler Platz und Identifikationspunkt der Stadt von besonderer Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sind, möchte die Stadt Markgröningen ein Meinungsbild in der Bevölkerung einholen. Ihre Anregungen werden Entscheidungshilfe bei der weiteren Planung und der politischen Diskussion sein.
Dazu laden wir alle Interessierten herzlich zur Bürgerwerkstatt am 23.7.2019, 19:00 Uhr in die Stadthalle ein. Hier können Sie konkret mit den Planern und Vertretern der Stadt diskutieren und Ihre Ideen für die beiden Plätze einbringen. Die Planungen werden auch währen der kommenden Wochen im Foyer des Rathauses ausgehängt. Dort und bei der Zentrale erhalten Sie auch und Karten, auf denen Sie Ihre Ideen und Anregungen schon vor der Bürgerwerksatt notieren können. Sie können diese einfach am Rathaus einwerfen oder abgeben. Natürlich können Sie uns Ihre Gedanken auch per E-Mail zusenden: brit.froehlich(@)markgroeningen.de.
Marktplatz und Kirchplatz: Neuplanung für unsere „Gute Stube“
Der Marktplatz ist das Herzstück der Altstadt und liegt vor allem währen des Schäferlaufs im Fokus vieler Menschen. Aber auch das tägliche Leben spielt sich auf dem Marktplatz ab und dabei treten Konflikte zutage: zwar eignet sich der Marktplatz mit seinem Pflasterbelage hervorrang als Postkartenmotiv, für Fußgänger, Radfahrer oder die Gastronomie ist er jedoch oft ein Ärgernis. Ausgehend von diesem Punkt wurde beschlossen sich um ein barrierefreies Pflaster für den Marktplatz zu bemühen, der im aktuell laufenden Sanierungsgebiet „Stadtkern V“ liegt. Aber es gibt vielfältige Faktoren, die eine solche Planung beeinflussen, nicht zuletzt der Denkmalschutz. Daher wurde 2016 beschlossen, einen Masterplan für den Marktplatz aufzustellen, der alles unter einen Hut bringen sollte – kein leichtes Unterfangen. Auch blieb es nicht bei einer Neuplanung für den Marktplatz alleine: die Bartholomäuskirche feiert 2022 Jubiläum und soll bis dahin auch einen angemessenen Rahmen erhalten.
Ein erster Entwurf
Das Büro KMB aus Ludwigsburg hat nun eine erste Planung für Marktplatz und Kirchplatz vorgelegt, die als Diskussionsgrundlage dienen soll.
Der Planentwurf für den Marktplatz (PDF-Dokument, 9,03 MB, 21.05.2019) sieht als Kernpunkte vor
- barrierefreie Erreichbarkeit aller am Marktplatz liegenden Gebäude
- optisch angepasstes, barrierefreies Pflaster
- Verbesserung der Flächen für die Außengastronomie
- Podest vor dem Rathaus als barrierefreier Eingang und Bühne
- Konzept für Stromversorgung und Entwässerung
- Beleuchtungskonzept
Für den Kirchplatz (PDF-Dokument, 11,8 MB, 19.05.2019), der aktuell hauptsächlich durch kirchliche Nutzung geprägt ist, sieht die Vorplanung folgende Elemente vor:
- Verbreiterung der Treppenanlage als Frei- und Sitztreppe
- Barrierefreier Belag analog zum Marktplatz
- kleine Spielfläche für Kleinkinder an der Nordseite
- Boulebahn an der Nordseite
Da der Kirchplatz und vor allem der Marktplatz als zentraler Platz und Identifikationspunkt der Stadt von besonderer Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sind, möchte die Stadt Markgröningen ein Meinungsbild in der Bevölkerung einholen. Ihre Anregungen werden Entscheidungshilfe bei der weiteren Planung und der politischen Diskussion sein. Als erster Schritt wird es einen Informationsstand beim Marktplatzabend am 9.5.2019 geben, bei dem sich alle Interessierten über die Vorplanung informieren können.
Die Planungen werden auch nach dem Marktplatzabend währen der kommenden Wochen für alle Interessierten im 2. Obergeschoss des Rathauses ausgehängt. Dort und bei der Zentrale erhalten Sie auch Informationsflyer (PDF-Dokument, 8,42 MB, 08.05.2019) und Karten (PDF-Dokument, 400,53 KB, 07.05.2019), auf denen Sie Ihre Ideen und Anregungen notieren können. Sie können diese einfach am Rathaus einwerfen oder abgeben. Natürlich können Sie uns Ihre Gedanken auch per E-Mail zusenden: brit.froehlich@markgroeningen.de.
40 Jahre Städtebauförderung in Markgröningen 1977 - 2017
Die Altstadt von Markgröningen beeindruckt besonders durch die vielen Fachwerkbauten des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Dass dies auch heute noch so ist, ist der andauernden Sanierungsarbeit der Stadt und dem Engagement der Eigentümer und Bewohner zu verdanken. Unterstützte werden sie dabei durch das Instrumentarium der Stadtsanierung und die Städtebauförderung. 1977 wurde das erste Sanierungsgebiet „Stadtkern I“ ausgewiesen und seit 40 Jahren betreibt die Stadt Markgröningen mit Nachdruck und mit großem Engagement die behutsame Erneuerung ihres historischen Stadtkernes und darf als eine der erfahrensten und tatkräftigsten Städte und Gemeinden Baden-Württembergs gelten.
Dabei verfolgt die Stadt auch im mittlerweile fünften Sanierungsgebiet den Grundsatz, der 1976 in Rahmenplanentwurf dargelegt wurde:
„Grundsatz aller Sanierungsmaßnahmen sollte sein, die Altstadt nicht museal zu konservieren, sondern sie als einen lebensfähigen und lebendigen Stadtorganismus erhaltend weiterzuentwickeln, ohne die typische Substanz der Stadt zu zerstören. Die Altstadt stelltden symbolischen Kern dar, aber von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass sie gleichzeitig das lebendige Zentrum der "Gesamtstadt“ ist.
- Weitere Informationen können Sie der Broschüre „40 Jahre Städtebauförderung in Markgröningen 1977 – 2017“ entnehmen, die Sie hier (PDF-Dokument, 4,96 MB, 24.05.2017) herunterladen können.
- Zudem finden Sie hier (PDF-Dokument, 5,18 MB, 24.05.2017) eine Präsentation anlässlich des Tages der Städtebauförderung 2017.
Sanierungsgebiet - Stadtkern V
Markgröningen besticht durch seinen kulturhistorischen, erhaltenswerten Stadtkern. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtkern V“ wurde daher in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Auf Basis gezielter Untersuchungen und Befragungen der Bewohner und Eigentümer entstand ein Sanierungskonzept mit dem Ziel, den Stadtkern nachhaltig aufzuwerten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.3.2016 die Sanierungssatzung beschlossen, die mit der ortsüblichen Bekanntgabe am 8.4.2016 auch rechtskräftig wurde. In der Sitzung am 02.08.2016 beschloss der Gemeinderat die Erweiterung des Sanierungsgebiets "Stadtkern V", die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 05.08.2016 rechtskräftig wurde.
Als konkrete Ziele der Sanierungsmaßnahme wurden festgestellt:
- Belebung der traditionellen Haupteinkaufszone, insbesondere der Ostergasse
- Wiederherstellung einer eigenständigen, attraktiven und tragfähigen Dienstleitungs- und Versorgungsstruktur
- Bereitstellung geeigneter Nutzungs- und Wohnflächen
- Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten
- Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch die Erneuerung und energetische Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz
- Stärkung der lokalen Identität und Belebung des öffentlichen Raumes, d.h. Aufwertung des Wohnumfeldes, Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
- Gestaltung einladender Zugänge zur Innenstadt, um die Anziehungskraft der Stadtmitte zu erhöhen
- Verbesserung der Orientierung für Besucher der Innenstadt durch klare Strukturierung
Ohne Engagement der Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet sind die Ziele nicht zu erreichen. Erfreulicherweise signalisierten viele der im Vorfeld Befragten großes Interesse und eine hohe Bereitschaft am Mitwirken. Das Sanierungskonzept könnte so auf breiter Basis und umso nachhaltiger umgesetzt werden. Um die Eigentümer bei der Umsetzung zu unterstützen, werden Fördermittel für private Maßnahmen bereitgestellt. Ab sofort die Möglichkeit für Eigentümer, Fördermittel von der Stadt und dem Land für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich prozentual aus den tatsächlichen Kosten. Mit folgenden Förderquoten können Sie als privater Eigentümer kalkulieren:
- als Erneuerungsaufwand anerkannte Herstellungskosten: bis 200.000 €
Zuschussquote: 27 %
Rechenbeispiel anerkannte Herstellungskosten: 200.000 € x 27 % = 54.000 € - als Erneuerungsaufwand anerkannte Herstellungskosten: über 200.000 €
Zuschussquote: 15 %
Rechenbeispiel anerkannte Herstellungskosten: 50.000 € x 15 % = 7.500 € - Gesamtzuschuss = 61.500 €
Für Kulturdenkmäler:
- als Erneuerungsaufwand anerkannte Herstellungskosten: bis 300.000 €
Zuschussquote: 27 %
Rechenbeispiel anerkannte Herstellungskosten: 250.000 € x 27 % = 67.500 € - Gesamtzuschuss = 67.500 €
Der Geltungsbereich des Sanierungsgebiets V ist ebenfalls in unserem BürgerGIS dargestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Sanierungsgebiet und der Altstadtsatzung von Markgröningen.
Auch die Stadt Markgröningen plant für die nächsten zehn Jahre, in denen das Sanierungsverfahren laufen soll, umfangreiche Maßnahmen für den „Stadtkern V“:
- Gestaltung der Plätze: Marktplatz (Barrierefreiheit), Platz am Vollandhaus /Ostergasse, Kirchplatz
- Verbesserungen der Zugänge zur Innenstadt: Ostertor, Schnelltörle und Helenenstraße
- Verbesserung der Übersichtlichkeit / Nutzbarkeit des Kerns: Parkleitsystem, Wegeführung
- Schaffung von Parkflächen
- Umsetzung des energetischen Quartierskonzeptes für die Innenstadt: Nahwärmenetz, energetische Sanierung städtischer Gebäude
- Zukäufe und Modernisierungen in der Ostergasse
Sanierungsgebiet IV - Esslinger Tor
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.2.2016 die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Esslinger Tor“ beschlossen. Das heißt, dass das Sanierungsgebiet mit Bekanntmachung am 19.2.2016 aufgehoben ist. Im Folgenden werden auch die Sanierungsvermerke im Grundbuch für die betroffenen Grundstücke gelöscht.
Bekanntmachung:
Aufgrund von §162 i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg- jeweils in der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung - beschließt der Gemeinderat der Stadt Markgröningen in seiner Sitzung am 16.2.2016 folgende
Satzung
über die Aufhebung der förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Esslinger Tor“:
§ 1 Aufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes“ Esslinger Tor“ – beschlossen am 14.12.2004, geändert durch Beschlüsse vom 17.07.2007, 07.10.2008, 15.12.2009 und 11.12.2012 – wird hiermit aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung des Beschlusses in Kraft.
Hinweis
Geltendmachung von Verfahrens- und Formfehlern
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung,
sofern sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften über das Zustandekommen dieser Satzung, ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der
Stadt Markgröningen
Marktplatz 1
71706 Markgröningen
Postanschrift:
Postfach 12 63
71703 Markgröningen
geltend zu machen.
30 Jahre Stadtsanierung
1977 wurde das erste Sanierungsgebiet (Stadtkern I) förmlich festgelegt. Seitdem wurde kontinuierlich an der Erneuerung und Weiterentwicklung der Markgröninger Innenstadt gearbeitet.
Wollen Sie mehr über den Prozess und die Maßnahmen erfahren, dann schauen Sie sich die Präsentation Mehr als 30 Jahre Stadtsanierung Markgröningen (PDF-Dokument, 1,16 MB, 29.12.2015) an.