Lärmaktionsplan für Markgröningen beschlossen
In seiner Sitzung am 22.8.2017 verabschiedete der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Stadt Markgröningen. Der beschlossene Lärmaktionsplan kann im Anschluss an diesen Artikel abgerufen werden.
Verfahren:
Die EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sichert jedem Bürger der Europäischen Union einen angemessenen Schutz vor unzumutbarem Lärm zu. Es ist Aufgabe der Kommunen, in einem Lärmaktionsplan unzuträglichen Lärm darzustellen, geeignete Maßnahmen zur Minderung zu erarbeiten und beim Verursacher eine Verbesserung durchzusetzen. Rechtliche bedeutsam ist dabei jede Art von Verkehr.
Der Gesetzgeber fordert in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung eine Betrachtung der Situation entlang von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz / 24 Stunden.
In Markgröningen sind das die L 1138 mit der Vaihinger - , der Graben -, der Bahnhofs - und der Asperger Straße, die L 1191 mit der Münchinger - , der Graben -, der Schiller -, der Unterriexinger -, der Markgröninger- , der Haupt - und der Tammer Straße sowie die B10.
Um die Lärmsituation in Markgröningen allgemein und besonders die Belastungen für die Anwohnerschaft stark befahrener Straßen zu verbessern, hatte die Stadt Markgröningen das Büro SoundPLAN GmbH aus Backnang mit der Ausarbeitung eines Lärmaktionsplans beauftragt. In die Lärmaktionsplanung einbezogen wurden gemäß den rechtlichen Vorgaben alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24 h.
Nachdem ein Planentwurf vorlag, wurden Anfang des Jahres auch die Bürgerschaft und die Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Anregungen und Bedenken in den Plan miteinflossen. Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung sind als Anhänge im Lärmaktionsplan aufgeführt und können weiter unten digital abgerufen werden.
Einige der eingegangenen Anregungen wurden in den Lärmaktionsplan aufgenommen, manche konnten im Vorfeld schon umgesetzt werden: so wurde als Folge der Anregungen aus der Beteiligungsrunde der Behörden und Bürger eine Aktualisierung der Verkehrszahlen beschlossen. Leider stellte sich in Abstimmung mit dem Landratsamt heraus, dass aufgrund der Baumaßnahme Bahnhofstraße zum jetzigen Zeitpunkt erhobene Verkehrszahlen nicht belastbar wären. Dasselbe gilt für eine in der Informationsveranstaltung angekündigte Zählung in der Paulinenstraße: diese wäre aufgrund der geänderten Verkehrsströme nicht repräsentativ und würde von den Verkehrsbehörden auch nicht als Planungsgrundlage akzeptiert. Daher erfolgte in einem ersten Schritt eine Verkehrszählung in Unterriexingen durch das Fachbüro Büro IGV. Eine weitere Aktualisierung der Verkehrszahlen ist dann mit der nächsten Überarbeitung des Lärmaktionsplans in fünf Jahren geplant.
Im Ergebnis zeigt die Verkehrszählung eine Zunahme des Verkehrs um 7,7 bis 12 % in den Jahren seit 2008, was zu einer Neuberechnung für den vorliegenden Lärmaktionsplan durch das Fachbüro SoundPLAN führte. Durch die erneute Verkehrszählung in Verbindung mit der zeitgleich durchgeführten Verkehrserhebung „Ziegelei und Umgebung“ kann nun auch belegt werden, dass das Lkw-Durchfahrtverbot weitestgehend missachtet wird. Das bestärkt die im Lärmaktionsplan aufgeführte Forderung nach stärkeren Kontrollen.
Im Hinblick auf die Bedenken der Bürger ist zu bemerken, dass es eine Maßnahme gibt, die besonders viele beunruhigt: die Ergänzung der Umfahrung Markgröningens von der Tammer Straße bis zur Unterriexinger Straße als langfristige Maßnahme gegen die Lärmbelastung der Bürger. Hauptsorgen waren dabei die mögliche Lärmbelastung im bis jetzt ruhigen Wohngebiet, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen in Unterriexingen.
Die Umgehungsstraße war schon 2008 Gegenstand einer Bürgerbeteiligung. Im Verkehrskonzept der Stadt Markgröningen wurde die komplettierte Ortsumfahrung (Planfall 1) vorgestellt. Dabei wurde dargelegt, dass sich der Verkehr auf der Grabenstraße von 14.700 auf 10.000 Kfz / Tag, auf der Schillerstraße von 10.100 auf 5.300 Kfz / Tag und in der Münchinger Straße von 10.100 auf 7.000 Kfz / Tag reduziert. Das macht deutlich, dass durch diese Maßnahme eine erhebliche Verbesserung für die Gesamtstadt erreicht werden kann.
Wie 2008 muss aber auch heute die Frage beantwortet werden, ob die Bewohner in Unterriexingen durch die neue Straße voraussichtlich mehr Verkehr erdulden müssen. Das im Frühjahr 2017 veröffentlichte Szenario des Regionalverkehrsplans zeigt für das Jahr 2030 die Wirkung der ergänzten Markgröninger Umfahrung im Zusammenspiel mit dem vierstreifigen Ausbau der B 10 von
Zuffenhausen nach Enzweihingen: Auf der L 1141 zwischen Markgröningen und Unterriexingen reduziert sich der tägliche KFZ Verkehr um 1.000 Fahrten. Im gleichen Plan zeigt sich jedoch auch, dass die attraktivere B 10 Verkehr aus Norden anzieht. Die Verkehrsbelastung im Raum Sachsenheim bis Enzweihingen wird zunehmen. Aus diesem Grund fasst die langfristige Maßnahme 8 die Ergänzung der Markgröninger Umfahrung im Zusammenhang mit dem Ausbau der B10 und dem Bau des Enztalabstiegs zusammen.
Auch die Sorgen seitens der Bürgerschaft, dass durch die Maßnahme die Wohngebiete im Norden der Stadt von der Naherholung im Leudelsbachtal abgeschnitten würden, wurde schon 2008 behandelt - tatsächlich lässt sich dieser Effekt nicht gänzlich beseitigen. Die unmittelbare Verbindung von der Stadt ins Leudelsbachtal bleibt jedoch durch den über vorgesehenen 200 m langen Tunnel und die Unterquerung der Umgehung mit dem Taler Weg erhalten (Dargestellt in der Trassenuntersuchung aus dem Jahr 2013). Das vorausgesetzt wird die Umgehung mit ihrer entlastenden Wirkung auf lange Sicht für die Mehrzahl der Bürger die lärmminderndste Maßnahme bleiben und wird daher auch in den Lärmaktionsplan aufgenommen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Umgehung somit beschlossene Sache ist: beim Lärmaktionsplan werden zunächst Maßnahmen zur Lärmreduzierung benannt. Bis die Umgehung, die im Kreisstraßenprogramm für die Jahre nach 2021 angemeldet ist, umgesetzt werden kann, müssen noch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das bedeutet, dass es ein förmliches Verfahren geben wird, in dem die frühzeitige und intensive Beteiligung der Bürgerschaft rechtlich vorgeschrieben ist.
Maßnahmen:
Folgende Maßnahmen sind im Lärmaktionsplan zur Minderung des Lärms vorgesehen:
1 Kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen
- Maßnahme 1: Tempo 30 in der Vaihinger Straße, der Münchinger Straße (Kernstadt) und der Hauptstraße (Unterriexingen)
- Maßnahme 2: Lärmarmer Asphalt bei der nächsten Straßensanierung
- Maßnahme 3: Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbotes
- Maßnahme 4: Lärmschutzfensterprogramm
- Maßnahme 5: Radwegekonzept
- Maßnahme 6: Förderung des ÖPNV und des umweltfreundlichen Individualverkehrs
- Maßnahme 7: Reaktivierung der Stadtbahn nach Ludwigsburg
2 Langfristige Maßnahmen
- Maßnahme 8: Ostumfahrung 3. Bauabschnitt und Ausbau der B10 zwischen Enzweihingen und Zuffenhausen in Kombination mit Enztalabstieg
Ausblick
Es wird deutlich, dass sich für die Stadt Markgröningen eine Zahl von möglichen lärmmindernden Maßnahmen ergibt, deren Umsetzung jedoch zum Großteil dem Straßenbaulastträger zufällt. Da sich hier die Einflussnahme auf das Land schwierig gestaltet, ist folglich auch die Umsetzung der Maßnahmen als schwierig zu betrachten. Jedoch wird auch deutlich, dass die Stadt Markgröningen offensiv dem Straßenbaulastträger gegenüber Maßnahmen vertreten muss, die die Lärmbelastung für die Bürgerschaft reduziert. Immerhin konnte aufgrund der vorgesehenen Maßnahme im Entwurf des Lärmaktionsplans der Einbau eines lärmmindernden Asphaltes in der Bahnhofstraße erreicht werden.
Der Lärmaktionsplan wird als ein Leitfaden bei der weiteren Entwicklung der Stadt Markgröningen dienen. Städtebauliche Planungen werden schon heute an der Notwendigkeit des Lärmschutzes orientiert (z.B. Ziegelei), der Lärmaktionsplan dient als weitere Grundlage.Aber auch die Bewohner und Besucher von Markgröningen können viel tun, um die Lärmsituation zu verbessern, denn der Großteil des Verkehrs ist kein Durchgangsverkehr, sondern beginnt und endet in Markgröningen. Jede Autofahrt, auf die z.B. zugunsten des Fahrrads oder des ÖPNV verzichtet wird, wirkt entlastend. Und auch die Art und Weise des Autofahrens kann zur Entspannung der Situation beitrage, denn durch eine gleichmäßige und niedertourige Fahrweise wird der Lärm wesentlich reduziert. Die Stadtverwaltung plant, zu diesen Themen weitre Informationen im Internet und auch im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Weitere Informationen
Der beschlossene Lärmaktionsplan und alle Anlagen können hier abgerufen werden.