Markgröninger Nachrichten
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Veröffentlichung von Vereinen, Parteien und Einrichtungen
Vereine, Parteien und Institutionen haben die Möglichkeit, Veröffentlichungen in den Markgröninger Nachrichten vorzunehmen.Redaktionsschluss ist in der Regel jeweils Dienstag um 10:00 Uhr. Auf Änderungen etc. wird unter News/Neuigkeiten, im Amtsblatt oder nach Anmeldung auf der Startseite des Online-Redaktionssystems hingewiesen. Nicht rechtzeitig in das Online-Redaktionssystem eingegangene Texte können nicht an den Verlag weitergegeben und veröffentlicht werden.Die Veröffentlichungen sind nach dem Redaktionsstatut (PDF-Dokument, 15,68 KB, 29.12.2015) für die Markgröninger Nachrichten möglich.
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