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Stadt Markgröningen

Bauanträge in Markgröningen

Die Stadt Markgröningen ist eine Kommune ohne eigene Baurechtszuständigkeit. Die baurechtlichen Verfahren auf der Gemarkung Markgröningen werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg als untere Baurechtsbehörde durchgeführt

Die Aufgaben der Stadt Markgröningen beschränken sich dabei auf die Annahme von Bauanträgen, die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen oder für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans durch den Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats. Die gesammelten Einwendungen der Angrenzer werden zusammen mit der Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt Ludwigsburg zur weiteren Bearbeitung gesendet.

Abgabe eines Bauantrags

Für die Entscheidung über Bauvorhaben werden in Markgröningen die Antragsunterlagen 4-fach und in Unterriexingen 5-fach benötigt. Bauanträge, die eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan benötigen oder außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen, müssen bis spätestens drei Wochen vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik bei der Stadt Markgröningen vollständig eingegangen sein, damit sie in der nächsten Sitzung beraten werden können. Der letztmögliche Abgabetermin wird jeweils im Mitteilungsblatt der Stadt Markgröningen bekannt gegeben.

Angrenzerbenachrichtigung

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden die von dem Vorhaben betroffenen Eigentümer der benachbarten Grundstücke per Post benachrichtigt. Die Angrenzer haben die Gelegenheit innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung ihre Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

http://www.markgroeningen.de//leben-wohnen/planen-bauen-wohnen/planen-bauen/bauantraege