Ermittlung der Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen
Die Wahlzeit in den Wahllokalen endet am Sonntagabend um 18.00 Uhr. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss das Ergebnis der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Regionalversammlung des Verbandes der Region Stuttgart zuerst ermittelt werden. Dies wird noch am Wahlabend des 09.06.2024 in den jeweiligen Wahllokalen erfolgen.
Am Montag nach dem Wahltag, am 10.06.2024, wird von den Wahlhelfern zunächst das Ergebnis der Kreistagswahl, danach das Ergebnis der Gemeinderatswahl ermittelt. Mit dem Ergebnis der Gemeinderatswahl ist erst gegen Abend zu rechnen. Erste vorläufige Ergebnisse der Wahlbezirke sind ab 18 Uhr im Rathaus, Foyer 2.OG zu sehen.
Da die Auszählung der Kreis- bzw. Gemeinderatswahl am Montag, 10.06.2024 durch die elektronische Stimmzettelerfassung erfolgt, finden die Auszählarbeiten in folgenden Räumen des Rathauses und der Verwaltungsgebäude Finstere Gasse 2 und Untere Kelter sowie im Gebäude Wimpelinhof statt:
Wahlbezirk Auszählung
001-01 Finstere Gasse 2, EG
001-02 Untere Kelter, 1.OG
001-03 Untere Kelter, 1. OG
001-04 Rathaus, 1. OG
001-05 Untere Kelter, 2.OG
001-06 Finstere Gasse 2, 1.OG
001-08 Untere Kelter, 2.OG
001-10 Finstere Gasse 2, 1.OG
001-11 Wimpelinhof, 1. OG
002-01 Rathaus, 2.OG
002-02 Rathaus, 1. OG
900-01 (Briefwahl) Finstere Gasse 2, 3.OG
900-02 (Briefwahl) Untere Kelter, 1. OG
900-03 (Briefwahl) Untere Kelter, 2. OG
900-04 (Briefwahl) Finstere Gasse 2, 2. OG
Die Auszählungen sind, wie auch die Wahlhandlungen, öffentlich.
Informationen zu den Stimmzetteln für die Wahlen am 09. Juni 2024
Am Sonntag, den 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.
Die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats (gelb), des Kreistags (grün) und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (orange) werden allen Wahlberechtigten für die einzelnen Wahlen (je nach Wahlberechtigung) bereits im Vorfeld, spätestens bis zum 08.06.2024 zugestellt.
Um größere Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden, füllen Sie die Stimmzettel bitte bereits zu Hause aus und bringen die ausgefüllten Stimmzettel am Wahltag mit ins Wahllokal. Bitte achten Sie dabei auf die Angaben auf den Merkblättern zu den einzelnen Stimmzetteln und auf die Hinweise auf den Stimmzetteln selbst. Am Wahlsonntag erhalten Sie dann im Wahllokal für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart nur noch einen entsprechenden Stimmzettelumschlag, in den Sie Ihre bereits ausgefüllten Stimmzettel in der Wahlkabine einlegen können.
Anders verhält es sich bei der Europawahl, hier erhalten Sie den Stimmzettel erst am Wahlsonntag im Wahllokal und einen Stimmzettelumschlag gibt es für die Europawahl nicht.
Hinweis: Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen in doppelter Ausfertigung. Dies ist aus technischen Gründen leider nicht anders möglich.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitzubringen!
Rollstuhlgerechte Wahlräume
Alle Wahllokale für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sind rollstuhlgerecht zugänglich. Die Räumlichkeiten sind entweder ebenerdig oder über wenige Stufen – und dann über spezielle Rampen für Rollstuhlfahrer – zu erreichen.
Hinweise zur Beantragung von Briefwahl am Wahlwochenende
Wir bitten um Beachtung, dass die Beantragung von Briefwahl online über die Internetseite der Stadt Markgröningen nur bis Donnerstag, den 06.06.2024, 12.00 Uhr möglich ist, da ansonsten eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ab 06.06.2024, 12.00 Uhr bis zum Ende der regulären Beantragungsfrist am Freitag, 07.06.2024 um 18.00 Uhr wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet Service unter Telefonnummer: 07145/13-265.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Aufgabe der Wahlbriefe bei der Post (mindestens drei Werktage vor dem Wahltag) bzw. möglichst Abgabe bei der Stadt. Es liegt in der Verantwortung der Wähler, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bis spätestens Wahlsonntag, 09.06.2024 um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse vorliegen. Bei kurzfristiger Beantragung von Briefwahl in der Wahlwoche sollte der Wahlbrief unbedingt in den Briefkasten am Rathaus Markgröningen eingeworfen werden. Der Briefkasten wird auch am Wahlwochenende mehrfach geleert.
Sonderfälle:
Sollten Sie glaubhaft versichern können, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann dieser am Samstag, 08.06.2024 bis 12.00 Uhr noch ersetzt werden.
Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist der Antrag auf Briefwahl noch bis Sonntag, 09.06.2024, 15.00 Uhr möglich.
Die Stadtverwaltung hat entsprechende Bereitschaftsdienste eingerichtet. Telefonisch erreichen Sie das Sachgebiet Service am Samstag und Sonntag zu den oben genannten Zeiten unter Telefonnummer: 07145/13-265. Die Briefwahlunterlagen sollten in den o.g. Fällen grundsätzlich persönlich im Verwaltungsgebäude Finstere Gasse 2, EG Zimmer 3 in Markgröningen abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit zur Ausübung der Wahl vor Ort, Wahlkabine und Wahlurne sind vorhanden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen (z.B. bei Krankheit), können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. Diese Person benötigt dazu allerdings eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie ein Ausweisdokument. Einen Vordruck finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Hinweise für Parteien und Wählervereinigungen
Für die Gemeinderatswahl 2024 haben wir für Parteien und Wählervereinigungen erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Daten von Kandidaten, Vertrauenspersonen, Wahlvorschlägen und Niederschriften elektronisch zu verwalten.
Die Parteienkomponente ist eine Anwendung, die Parteien und Wählervereinigungen - welche ihre Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl einreichen möchten - über das Internet nutzen können.
Da das Wahlrecht in Baden-Württemberg die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform vorsieht, können die digital ausgefüllten Formulare ausgedruckt mit den benötigten Unterschriften beim Wahlamt eingereicht werden. Die Parteienkomponente ist über den Link https://www.votemanager.de/parteienkomponente/ erreichbar.
Eine Anleitung für die Nutzung des Parteienmoduls finden Sie hier:
Hinweise zur Aufstellung der Wahlvorschläge – Angaben zur Person der Bewerber*innen finden Sie hier:
Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter wahlen@markgroeningen.de