Urnenwahlbezirke 001-04 und 001-08 sowie Briefwahlbezirk 900-01 in Markgröningen als repräsentative Wahlbezirke für die Wahlstatistik zur Europawahl ausgewählt
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler-/innen, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen liefert. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.
Die Wahlbezirke hierfür werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Für die kommende Europawahl erfolgte dies in Markgröningen für die Urnenwahlbezirke 001-04 mit dem Wahllokal in der Kita Sudetenstraße, Gymnastikraum EG und 001-08 mit dem Wahllokal in der Kita Fliederweg (s. auch Hinweis auf den Wahlbenachrichtigungen für diese Wahlbezirke). Zusätzlich wurde der Briefwahlbezirk 900-01 in die repräsentative Wahlstatistik aufgenommen.
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Urnenwahlbezirken wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Im Briefwahlbezirk 900-01 werden beim Versand der Briefwahlunterlagen die entsprechenden Europawahl-Stimmzettel verschickt.
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel im Nachgang ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Dieses sowie weitere Informationen sind auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter
www.bundeswahlleiterin.de
im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“
bzw. genauere Infos unter „Informationen für Wählende“ und „Repräsentative Wahlstatistik“.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbe-hinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettel-schablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Musteranschreiben Europawahl für Unionsbürger in Deutschland
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter
Europawahl – Hinweis für Wählende
Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Stadtverwaltung Markgröningen
Marktplatz 1
71706 Markgröningen
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Informationen für Unionsbürger
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Stadtverwaltung Markgröningen
Marktplatz 1
71706 Markgröningen
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html