Aktuelle Informationen zum Coronavirus für Bürgerinnen und Bürger
Die aktuellen Informationen zu Corona entnehmen Sie bitte hier von der Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg:
Stand: 16.11.2022 - 09:45 Uhr - Anpassung der Corona-Verordnung Absonderung zum 16.11.2022
Anstelle der generellen Isolationspflicht für mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestete Personen gelten ab 16.11.2022 nachfolgende verpflichtende Schutzmaßnahmen:
- Fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung. Eine Ausnahme gilt bei einem Aufenthalt im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind sowohl von der Verpflichtung zum Masketragen als auch von der verpflichtenden Absonderung ausgenommen.
- Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinisch-pflegerische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Massenunterkünften (Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber) für positiv getestete Personen mindestens fünf Tage nach positivem Test. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Stand der Veröffentlichung: 16.11.2022 - 09:45 Uhr