Zahlungstermin Grundsteuerjahreszahler bei der Stadtkasse
Am 01. Juli ist für die Grundsteuerzahler, die als Zahlungsmodus Jahreszahler gewählt haben, die Grundsteuer für 2024 zur Zahlung fällig.
So weit der Stadtkasse Markgröningen eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Grundsteuerbeträge zur Fälligkeit abgebucht.
Nach der Abgabenordnung muss die Stadtkasse Markgröningen für nicht rechzeitig bezahlte Steuern Säumniszuschläge (SZ) und Mahngebühren berechnen. Die SZ beträgt 1 % je angefangenen Monat des auf volle 50 € abgerundeten fälligen Steuerbetrags, bei Mahngebühren 0,5 %.
Für die „Rechtzeitigkeit“ ist der Geldeingang bei der Stadtkasse Markgröningen maßgebend, nicht der Zahlungsauftrag z.B. bei der Bank.
Wir bitten, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmenden Steuerpflichtigen um entsprechende Beachtung.
Namens- und Adressänderungen bitten wir uns zeitnah mitzuteilen. Eine pauschale Weiterleitung der Änderungen durch das Einwohnermeldeamt an die anderen städtischen Fachbereiche erfolgt aus Datenschutzgründen nicht.
Ihr Fachgebiet Finanzen