Bundestagswahl 2025
Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dem Kanzler das Vertrauen verweigert. Nun kann Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen.
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
LpB-Wahlportal zur Bundestagswahl
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Ihren Antrag stellen Sie bitte per E-Mail an meldeamt(@)markgroeningen.de oder postalisch an
Stadtverwaltung Markgröningen
Sachgebiet Service
Marktplatz 1
71706 Markgröningen
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.
Ihren Antrag stellen Sie bitte an:
Stadtverwaltung Markgröningen
Sachgebiet Service
Marktplatz 1
71706 Markgröningen
Neben den obenstehenden Informationen finden Sie zahlreiche weitere Hinweise für Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Briefwahl
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel voraussichtlich frühestens Anfang Februar bei der Stadt Markgröningen vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler kann erst nach der Lieferung der Stimmzettel erfolgen.
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Etwa vier Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an meldeamt(@)markgroeningen.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Markgröningen auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Anfang Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 vorliegen.
Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- über ein Online‐Formular beantragen (bis 20.02.2025, 12 Uhr),
- schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail anfordern,
- persönlich im Wahlbüro, Finstere Gasse 2, Zimmer 3 abholen und dann auch direkt vor Ort wählen.
Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Wahlschein für die Briefwahl Online beantragen
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen könne Sie über den unten stehenden Link beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Wahlunterlagen inklusive Stimmzettel können erst AB dem 10.02.2025 versendet werden.
Weiter Informationen zur Briefwahl finden Sie hier:
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 versandt. Die Verteilung muss bis spätestens 02. Februar 2025 abgeschlossen sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Markgröningen, Bürgerservice, Tel. Telefonnummer: 07145/13-265.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen erst versandt werden können, sobald uns die Stimmzettel vorliegen, dies wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025, der Fall sein.
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 in mehreren Sprachen
Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat hier abrufbar.