Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden
Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.
Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.
Voraussetzungen
Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.
Zuständigkeit
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Verfahrensablauf
Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.
Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.
Fristen
- Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
- Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April
Unterlagen
- Beratungsverträge (im PDF-Format)
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:- Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
- Name des Beratungsmoduls und
- Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.