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Stadt Markgröningen

Leinenpflicht für Hunde

Artikel vom 21.04.2023

Beim Fachgebiet Bürgerdienste gehen in letzter Zeit verstärkt Fragen und auch Beschwerden zum Thema Leinenpflicht für Hunde ein, weshalb die zu beachtenden Regelungen gerne nochmals dargestellt werden:

Nach der Polizeiverordnung der Stadt Markgröningen sind Hunde innerhalb des Stadtgebietes generell an der Leine zu führen.

Aber auch außerhalb des bebauten Ortsgebietes gibt es eine klare Regelung. Grundsätzlich muss der Hund zwingend gehorchen und auf Zuruf reagieren, ansonsten muss er auch im Außenbereich an der Leine geführt werden. Es kommt leider immer wieder zu unangenehmen Situationen für Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger.

Über die städtische Polizeiverordnung hinaus gilt es auch, Regelungen durch das Naturschutzrecht zu beachten. Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde.

Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

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