Beleuchtung der Gebäude auf dem Marktplatz von außen
Artikel vom 01.09.2022
Seit dem 01.09.2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) in Kraft. Diese untersagt eine Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen. Eine Ausnahme bilden selbstverständliche Sicherheits- und Notbeleuchtungen. Aus diesem Grund wurde die Marktplatzbeleuchtung die das Rathaus und die Bartholomäuskirche anstrahlt ausgeschalten. Mit dieser Maßnahme trägt die Stadt Markgröningen in Abstimmung mit der ev. Kirchengemeinde Markgröningen der aktuellen Situation Rechnung und möchte dadurch ihren Anteil zur Energieinsparung leisten.