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Stadt Markgröningen

Grundsteuerreform Mitteilungspflicht

Artikel vom 16.05.2022

Anfang April 2022 hat das Ministerium für Finanzen die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 01.01.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Ab 16.05.2022 werden deshalb die Finanzämter in Baden-Württemberg an alle natürliche Personen mit Grundbesitz ein Informationsschreiben hierzu versenden. Für die Ermittlung der neuen Grundbesitzwerte (Basis für die Grundsteuerhöhe) muss beim ortsansässigen Finanzamt eine Steuererklärung zu den grundstücksbezogenen Daten abgegeben werden.

Ab 01.07.2022 beginnt die Erklärungsbearbeitung in den Finanzämtern. Die Abgabefrist für die grundstücksbezogenen Daten über das elektronische Elster-Programm endet zum 31.10.2022. Ausstehende Fälle werden angemahnt und ggf. mit Bußgeldverfahren belegt.

Wie wir Sie bereits mit dem Merkblatt vom Gemeindetag Baden-Württemberg, Beilage bei den Jahresbescheiden 2022, und unseren bisherigen Artikeln im Amtsblatt Markgröningen informiert haben, kann diese Steuererklärung nur elektronisch über den Elster-Zugang beim Finanzamt übermittelt werden. In schriftlicher Form ist dies nicht möglich. Falls Sie bisher Ihre Steuererklärung über eine Steuer-CD gemacht haben, fragen Sie bitte beim jeweiligen Finanzamt bzw. dem Hersteller der CD nach, ob es hier ebenso die Möglichkeit gibt die Grundstücksdaten hierrüber mitzuteilen. Der Elster-Zugang ist so bald wie möglich beim Finanzamt zu beantragen. Denn es dauert einige Zeit bis Sie Ihren Zugang und dann separat Ihr Passwort erhalten werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe per Schriftform möglich. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie beim Finanzamt.

Es werden u.a. folgende grundstücksbezogene Daten abgefragt: Lage, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, Miteigentumsanteile und Bodenrichtwert. Die Quadratmeter Ihres Grundstücks stehen in Ihrem Grundbuchauszug (ggf. Anfrage beim Grundbuchamt Waiblingen), Kaufvertrag, ggf. Vermessungsnachweis.

Oder aber Sie rufen die Grundstückflächen direkt hier in unserem Bürger-GIS im Internet auf.

Die aktuellen Bodenrichtwerte werden bis spätestens 30.06.2022 vom jeweiligen Gutachterausschuss im Internet freigegeben.
Siehe: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Markgröningen

Die im Moment eingestellten Werte sind nicht die aktuellen. Der Gutachterausschuss für Markgröningen ist bei der Stadt Ditzingen angesiedelt.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Daten finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de

Wir bitten um Beachtung: weder der Bereich Steuern noch der Bereich Baurecht und Liegenschaften (Bodenrichtwerte) können Auskünfte zu den grundstücksbezogenen Daten oder den Bodenrichtwerten erteilen. Auch dürfen wir Ihnen bei der Übermittlung der Daten an das Finanzamt nicht helfen. Wir bitten Sie deshalb nicht bei der Stadt Markgröningen anzurufen, etc. Für Fragen zum Verfahren ist das Finanzamt Ludwigsburg und der Gutachterausschuss der Stadt Ditzingen (bitte hier abwarten bis ab 01.07.2022 die neuen Bodenrichtwerte im Internet eingestellt sind) zuständig.

Ihr Bereich Steuern

http://www.markgroeningen.de//rathaus-service/aktuelles/aktuell