Grundsteuerreform Mitteilungspflicht
Elsterabfrage vom Finanzamt für die Grundsteuer A und B - bitte NICHT bei der Stadt Markgröningen melden
Im Mai 2022 hat das Finanzamt Ludwigsburg die Aufforderung für die Grundsteuer B versandt. Nun haben wir mitbekommen, dass aktuell mit Schreiben vom 12.01.2023 die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) zur Elsterabfrage aufgefordert wird.
Wir weisen darauf hin, dass ALLE Grundsteuerzahler A angeschrieben wurden, gleichgültig ob Sie bereits die Erklärung per Elster oder Formular abgegeben haben oder nicht. Wir bitten um Beachtung.
Da für die Abfrage zur Grundsteuerreform die Finanzämter und nicht die Gemeinden zuständig sind, bitten wir Sie mit allen Fragen zur Abfrage der grundstücksbezogenen Daten beim Finanzamt direkt anzurufen: hotline 07141/18-2015 oder poststelle-71(@)finanzamt.bwl.de. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Daten finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de
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