Förderung der Jugendarbeit der Vereine
Auch für das Jahr 2022 gewährt die Stadt Markgröningen allen örtlichen Vereinen, in denen Jugendgruppen oder Jugendabteilungen bestehen, Zuschüsse zur Förderung ihrer Jugendarbeit. Nicht förderfähig in diesem Rahmen sind die Jugendorangisationen der politischen Parteien.
Die Mittel zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine werden seit dem Jahr 2009 zu 70 % nach der Anzahl der von den Vereinen betreuten Jugendlichen und zu 30 % als Pauschalbetrag zum Aufwand für die Jugendarbeit ausgeschüttet.
Diese Zuschüsse werden grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt.
Anträge für das Jahr 2022 können bis spätestens 27. Januar 2023 bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Vereine, die dem Stadtverband für Sport angehören, müssen ihre Anträge über diese Verbände einreichen.
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
Zahl der Jugendlichen, die am Stichtag 1. Januar 2022 im Verein aktiv waren, entsprechend der Meldung an den Verband, dem der Verein angehört. Eine Abschrift dieser Verbandsmeldung muss beigefügt werden. Andernfalls ist die Angehörigkeit zu einem anderen Verband aufzuführen und bei nicht selbständigen Einheiten die Art und den Umfang der Abhängigkeit anzugeben.
Genaue Bezeichnung und Darstellung der Aktivitäten der Jugendarbeit, gegebenenfalls Beschreibung der Zielgruppen bzw. des betreuten Personenkreises.
Hierzu benutzen Sie bitte den zum Heraustrennen beigefügten Antrag.
Diesen erhalten Sie auch bei der Stadtverwaltung Markgröningen, Rathaus, I. OG, Zimmer 11, Frau Elke Tischler, Tel.07145/13-242, E-Mail: elke.tischler@markgroeningen.de oder hier im Internet.
Antrag Jugendfoerderung 2022.pdf (PDF-Datei)
Bitte beachten Sie: |
Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. |