Manipulation an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Straftat
Artikel vom 24.08.2022
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei Manipulationen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Absperrungen usw. durch Unberechtigte um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt.
Gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) werden diese mit einer Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Darüber hinaus drohen zwei bis drei Punkte in Flensburg.
Eingriffe dieser Art werden von der Stadt Markgröningen und der Polizei geahndet.
Hinweise auf die Täter bitten wir, dem Polizeiposten Markgröningen, Telefonnummer: 07145/9327-0 zu melden.