Feiertagsgesetze
Artikel vom 06.10.2016
Regelungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Die Regelungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes geben immer wieder Anlass zu Nachfragen, welche Veranstaltungen und Feste an den einzelnen Feiertagen erlaubt sind. Nachfolgend finden sie daher eine Übersicht, was an den einzelnen Sonn- und Feiertagen nicht gestattet ist.Nach § 6 Abs. 1 des FTG sind an den Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzl. Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. Diese Regelung gilt nicht für landwirtschaftliche Arbeiten.Darüber hinaus sind grundsätzlich verboten:
Nachfolgend finden Sie daher eine Übersicht über die verbotenen Tätigkeiten und Veranstaltungen
an den jeweiligen Feiertagen. Regelungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz (PDF Dokument) (PDF-Datei)
- Treibjagden
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören* (Ausnahmeregelungen am 01. Mai und 3. Oktober):
- Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
- Aufzüge und Umzüge
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen wird oder für die Eintrittsgelder erhoben wird.
Nachfolgend finden Sie daher eine Übersicht über die verbotenen Tätigkeiten und Veranstaltungen
an den jeweiligen Feiertagen. Regelungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz (PDF Dokument) (PDF-Datei)