Grundsteuerreform an alle Grundstückseigentümer
Artikel vom 28.09.2023
Da in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu den Hebesätzen 2025 im Bereich Steuern eingehen, weisen wir nochmals darauf hin, dass diese noch gar nicht bekannt sind.
Die Steuerzahler multiplizieren den neuen Messbetrag ab 2025 (die Finanzämter versenden seit Ende letzten Jahres schrittweise die Grundlagenbescheide hierzu) wohl mit dem jetzigen Hebesatz von 2023. Diese Berechnung ist falsch.
Wahrscheinlich wird der Gemeinderat der Stadt Markgröningen den Hebesatz 2025 erst im Herbst 2024 beschließen. Bis dahin können keine Aussagen zum Hebesatz stattfinden. Wir werden Sie im Amtsblatt Markgröningen rechtzeitig auf den Beschluss hinweisen.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Bereich Steuern