Bestimmungen zum Lärmschutz
Artikel vom 21.04.2020
Beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung gehen immer wieder Anfragen bzw. Beschwerden zu diesem Thema ein. Um unnötigen Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir folgende Hinweise: Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten Grundsätzlich gilt nach § 6 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Markgröningen, dass Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen führen, in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 7.30 Uhr und zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen. Einen Sonderfall stellt die Verwendung von Maschinen oder Geräten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BimSchV - dar. Diese Vorschrift überlagert als höherrangiges Recht die städtische Polizeiverordnung. Es ist verboten, Rasenmäher mit Elektro- oder Benzinmotor werktags zwischen 20 Uhr und 7 Uhr zu benutzen. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung ganztägig untersagt. Das Gleiche gilt u.a. für Vertikutierer, Rasentrimmer, Heckenscheren, tragbare Kettensägen, Betonmischer, Schredder und Zerkleinerer jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen). Besonders lärmintensive Geräte dürfen nicht sonn- und feiertags und werktags nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie 15 Uhr und 17 Uhr im Freien benutzt werden. Dabei handelt es sich z.B. um Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor. Sind solche Geräte mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden (stilisierte Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenhalter und dem Eurozeichen in der Mitte), gelten die normalen Ruhezeiten (s.o.). Lärm durch Tiere Hunde werden oftmals allein gelassen und bellen dann unermüdlich. Wir weisen darauf hin, dass Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten sind, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Lärm durch Rundfunk- und Fernsehgeräte Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden. Denken Sie daran, Ihr Musikgeschmack ist nicht unbedingt der Ihres Nachbars. Wir weisen darauf hin, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Nachtruhe ist. Wir bitten Sie, bei Ihren Betätigungen im Freien oder im häuslichen Bereich auf Ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Sollte es zu Belästigungen kommen – sprechen Sie die Person darauf an. Oft entstehen Ruhestörungen nicht böswillig, sondern durch Gedankenlosigkeit.