Vor dem Winter
Artikel vom 31.10.2018
Jeden Winter verursacht der Frost an den Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen hohe Schäden.
Viele können verhindert werden, wenn rechtzeitig wirksame Vorkehrungen zum Schutze dieser Einrichtungen getroffen werden.
Wir empfehlen:
Kosten für Wasserverluste im Grundstück ab Wassermesser hat der Anschlussinhaber zu bezahlen; in der Regel ist dies der Gebäudeeigentümer.
Wir empfehlen deshalb (vor allem, wenn sehr weitläufig Wasserleitungen innerhalb des Grundstücks liegen), regelmäßig den Wassermesser abzulesen. Dadurch kann ein höherer Wasserverlust am schnellsten festgestellt werden.
Schäden an Anschlussleitungen und an den Wasserzählern bitte unverzüglich dem Wasserwerk (07145 / 9327580) mitteilen; bzw. nach Dienstschluss in dringenden Fällen (Handy 0172-7139471).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail katrin.john(@)markgroeningen.de unter der Rufnummer 07145 / 13-259 zur Verfügung.
Ihre Städtischen Betriebe
Viele können verhindert werden, wenn rechtzeitig wirksame Vorkehrungen zum Schutze dieser Einrichtungen getroffen werden.
Wir empfehlen:
- Im Winter nicht benötigte Leitungen, z. B. Gartenleitungen oder Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe abzusperren und vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte geöffnet bleiben.
- Wasserzählerschächte und deren Be- und Entlüftung sollten durch Einlegen von Glaswolle, strohgefüllten Säcken usw. gegen Frosteinwirkung geschützt werden. Der Dämmstoff kann auf herausnehmbarer Einlage Holzplatte mit Griff gelagert werden, damit Absperrvorichung und Zähler zugänglich bleiben.
- Schachtdeckel säubern und einfetten.
- Den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, frostsicher abdichten.
- Zerbrochene Scheiben von Türen und Fenstern in Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern wieder einsetzen. Besonders gefährdete Leitungsteile wie Leitungen in der Nähe von Lüftungsöffnungen, Ventile und Wasserzählern zusätzlich mit Isolierstoffen schützen. Dämmstoffe sind unbedingt trocken zu halten.
- Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler im Keller oder anderen frostgefärdeten Räumen auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen, damit im Notfall rasch abgestellt werden kann.
- Frostgefährdete Räume durch Heizkörper (Frostschutzgeräte) erwärmen. Einzelne Leitungsteile können auch mit Heizkabeln geschützt werden. Für die Anbringung fragen Sie den Elektroinstallationsbetrieb.
- Ist dies nicht möglich, kann an frostgefährdeten Leitungen eine Dauerentnahme eingerichtet werden – Frostlauf.
- Diese Zapfstelle dauernd so weit geöffnet halten, dass das Wasser als dünnes Rinnsal ständig fließt.
- Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner sind die Hausleitungen abzusperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte zu entleeren.
Kosten für Wasserverluste im Grundstück ab Wassermesser hat der Anschlussinhaber zu bezahlen; in der Regel ist dies der Gebäudeeigentümer.
Wir empfehlen deshalb (vor allem, wenn sehr weitläufig Wasserleitungen innerhalb des Grundstücks liegen), regelmäßig den Wassermesser abzulesen. Dadurch kann ein höherer Wasserverlust am schnellsten festgestellt werden.
Schäden an Anschlussleitungen und an den Wasserzählern bitte unverzüglich dem Wasserwerk (07145 / 9327580) mitteilen; bzw. nach Dienstschluss in dringenden Fällen (Handy 0172-7139471).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail katrin.john(@)markgroeningen.de unter der Rufnummer 07145 / 13-259 zur Verfügung.
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