An alle Grundstückseigentümer: Grundsteuerreform
Artikel vom 22.02.2022
Elsterabfrage durch die Finanzämter
Wie wir Sie bereits mit dem Merkblatt des Gemeindetags Baden-Württemberg, Beilage bei den Grundsteuerbescheiden 2022, informiert haben, werden die Finanzämter Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Hierfür muss jeder Eigentümer eine Feststellungserklärung abgeben. Diese Erklärung kann nur elektronisch über einen Elsterzugang beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.Sollten Sie andere Steuererklärungen über das Elsterprogramm (gemeint ist nicht die Steuer CD, die jedes Jahr explizit gekauft werden kann) bereits elektronisch abgeben, können Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten nutzen. Anderenfalls empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt über ELSTER zu registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung einige Wochen dauern kann. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Daten für Sie übermitteln. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://finanzamt-bw-fv-bwl.de oder www.elster.de.Die Grundstücksgröße (Fläche eines Grundstücks) sind im jeweiligen Grundbuch/-auszug (Grundbuchamt = Amtsgericht Waiblingen) ersichtlich. Die Bodenrichtwerte sollen ca. Juli 2022 über www.Grundsteuer-BW.de eingesehen werden können. Der gemeinsame Gutachterausschuss mit der Stadt Ditzingen ist für Markgröningen zuständig. Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer wird in ELSTER voraussichtlich ca. Juni/Juli 2022 möglich sein.Ihr Fachgebiet Finanzen