Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in den Markgröninger Nachrichten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei
der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen ergeben. Für eine Veröffentlichung
dieser Daten muss eine aktive Zustimmung vorliegen. Die Veröffentlichung der
Jubiläen in der Tagespresse (Zeitung) ist hiervon nicht betroffen.
Deshalb wird die Stadtverwaltung Markgröningen
- Altersjubiläen: 80. Geburtstag, 90. Geburtstag, und ab 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag
- Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum
nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen im Amtsund
Mitteilungsblatt veröffentlichen. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen
wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels des entsprechenden
Formulars „Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im
Amts- und Nachrichtenblatt der Stadtverwaltung Markgröningen“
Ohne erfolgte Einwilligung ist die Veröffentlichung im Amtsblatt rechtlich nicht zulässig.
Die Einwilligung ist für jedes stattfindende Jubiläum (Alters- oder Ehejubiläum)
entsprechend separat abzugeben und nur einmalig gültig. Für alle weiteren Jubiläen
bitte eine erneute Einwilligung abgeben.
Das Formular erhalten Sie im Vorzimmer des Bürgermeisters oder auf unserer
Homepage.
Unabhängig davon, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten im Amts- und
Mitteilungsblatt wünschen oder nicht, möchte ich solche Jubiläen (Altersjubiläen: 80.
Geburtstag, 90. Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder Geburtstag sowie
Ehejubiläen: ab dem 50. Ehejubiläum) auch künftig zum Anlass zu nehmen, die
Jubilare zu besuchen und persönlich zu gratulieren.
Dazu wird sich Frau Hahn (Vorzimmer Bürgermeister) gerne mit den Jubilaren vorab
in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren, falls Sie einen Besuch wünschen.
Die Gratulation durch Landrat und Ministerpräsidenten mittels Urkunde wird ebenfalls
fortgeführt.
Jens Hübner
Bürgermeister
