Festsetzung Grundsteuer 2026
Im Laufe des Januars werden die Grundsteuerbescheide 2026 mit Datum 09.01.2026 an alle Steuerzahler zugestellt.
Wenn der Stadt Markgröningen weiterhin kein Grundlagebescheid (Hauptfeststellung 2025 Grundsteuerreform) vom Finanzamt Ludwigsburg vorliegt, erhalten Sie keinen Grundsteuerbescheid ab 2025 ff von uns. In diesem Fall setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung und klären bitte den Sachverhalt dort. Denn wenn keine Elstererklärung abgegeben wurde, schätzt das Finanzamt irgendwann und das ist zum Nachteil des Steuerpflichtigen.
Wir bitten unbedingt bei Ihren Fragen folgende Thementrennungen zu berücksichtigen:
Fragen zur Grundstücksbewertung bitte nur beim Finanzamt Ludwigsburg stellen. Die Stadt kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Fragen zu den Bodenrichtwerten bitte beim Gutachterausschuss Ditzingen stellen.
Namens- und Adressänderungen bitten wir uns zeitnah an folgende Mail- adresse mitzuteilen: steueramt(@)markgroeningen.de. Eine pauschale Weiterleitung der Änderungen durch das Einwohnermeldeamt erfolgt aus Datenschutzgründen nicht.
Abbuchungsformulare sind im Internetauftritt der Stadt Markgröningen unter „Rathaus & Service“ à „Haushalt & Finanzen“ à „Stadtkasse“ eingestellt und können per Mail direkt an stadtkasse(@)markgroeningen.degesendet werden. Bei weiteren Fragen zur Zahlung bitte ebenfalls direkt an die Stadtkasse wenden.
Die Steuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten jeweils auf Quartalsmitte zu bezahlen. Auf Antrag kann die Grundsteuer in einer Jahressumme zum 01. Juli des Jahres bezahlt werden (greift erst im Folgejahr nach Antragstellung).
Steuerbeträge unter 15,00 € pro Jahr sind in einer Summe auf 15. August zur Zahlung fällig. Steuerbeträge zwischen 15,00 € und 30,00 € je zur Hälfte auf 15. Februar und 15. August
Bitte denken Sie daran bei einem bestehenden Dauerauftrag die Beträge entsprechend abzuändern.
Bitte geben Sie bei allen Fragen das Buchungszeichen 5.0100.xxxxxx.x an.
Ohne Buchungszeichen kann es sein, dass Sie keine Auskünfte von uns erhalten. Wir bitten um Beachtung.
Ihr Bereich Steuern
