In den Sommermonaten erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Anfragen zur Errichtung von privaten Schwimmbecken und Pools auf Grundstücken im Stadtgebiet. Der Wunsch nach einer privaten Abkühlung ist verständlich – allerdings sind einige rechtliche und technische Vorgaben zu beachten.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Errichtung eines privaten Pools:
1. Baurechtliche Zulässigkeit
In vielen Fällen ist ein Pool nicht genehmigungspflichtig – dennoch müssen baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Maßgeblich sind:
- Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO): Ein fest eingebauter Pool kann im Innenbereich unter 100 m³ als verfahrensfreies Vorhaben gelten (§ 50 LBO). Dennoch sind andere rechtliche Vorgaben zu beachten.
- Bebauungsplan: Sofern ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück besteht, sind dessen Festsetzungen verbindlich. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Abstandsflächen, überbaubaren Grundstücksflächen und Nebenanlagen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt und welche Festsetzungen er trifft. Sie können das in unserem BürgerGIS ganz einfach herausfinden: https://geonline-gis.de/portale/markgroeningen.htm
2. Entwässerung – Antrag erforderlich
Für fest installierte Pools ist ein Entwässerungsantrag beim Fachgebiet Infrastruktur erforderlich. Dabei geht es insbesondere um die ordnungsgemäße Ableitung des Wassers:
Das Poolwasser darf nicht über die Regenwasserkanalisation abgeleitet werden – insbesondere, wenn es mit Chlor oder anderen Zusatzstoffen behandelt wurde.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.markgroeningen.de/leben-wohnen/ver-entsorgung/wasserversorgung-/-abwasserbeseitigung
3. Weitere Vorgaben: Nachbarschaft, Sicherheit, Hygiene
Bitte beachten Sie auch andere rechtliche Vorschriften, z.B. nachbarschaftsrechtliche Abstandsregelungen sowie Vorgaben zur Sicherheit und Hygiene:
- Rücksichtnahme auf Nachbarn (z. B. durch Lärm oder Grenzbebauung),
- Kindersicherung, rutschhemmende Oberflächen,
- regelmäßige Wasserpflege zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken.
Fazit: Vorher informieren – Konflikte vermeiden
Ein Pool steigert die Lebensqualität im Sommer – doch die Einhaltung der baurechtlichen und technischen Vorgaben schützt Sie vor späterem Ärger.
Für Fragen steht Ihnen unser Sachgebiet Baurecht und Liegenschaften (Baurecht(@)markgroeningen.de) und unser Fachbereich Infrastruktur (Infrastruktur(@)markgroeningen.de) gerne zur Verfügung.
