Vor dem Winter
Erstelldatum17.12.2024
Jeden Winter verursacht der Frost an den Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen hohe Schäden. Viele können verhindert werden, wenn rechzeitig wirksame Vorkehrungen zum Schutze dieser Einrichtungen getroffen werden.
Jeden Winter verursacht der Frost an den Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen hohe Schäden. Viele können verhindert werden, wenn rechzeitig wirksame Vorkehrungen zum Schutze dieser Einrichtungen getroffen werden.
Wir empfehlen:
- Im Winter nicht benötigte Leitungen, z. B. Gartenleitungen oder Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe abzusperren und vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte geöffnet bleiben.
- Wasserzählerschächte und deren Be- und Entlüftung sollten durch Einlegen von Dämmstoff, strohgefüllten Säcken o. ä. gegen Frosteinwirkung geschützt werden. Allerdings sollte die Absperrvorichung und Zähler zugänglich bleiben.
- Schachtdeckel säubern und einfetten.
- Den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, frostsicher abdichten.
- Zerbrochene Scheiben von Türen und Fenstern in Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern wieder einsetzen. Besonders gefährdete Leitungsteile wie Leitungen in der Nähe von Lüftungsöffnungen, Ventile und Wasserzählern zusätzlich schützen. Dämmstoffe sind unbedingt trocken zu halten.
- Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler im Keller oder anderen frostgefährdeten Räumen auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen, damit im Notfall rasch abgestellt werden kann.
Wenn die vorgenannten Maßnahmen bei großer Kälte nicht ausreichen:
- Frostgefährdete Räume durch Heizkörper (Frostschutzgeräte) erwärmen. Einzelne Leitungsteile können auch mit Heizkabeln geschützt werden. Für die Anbringung fragen Sie den Elektroinstallationsbetrieb.
- Ist dies nicht möglich, kann an frostgefährdeten Leitungen eine Dauerentnahme eingerichtet werden – Frostlauf.
- Diese Zapfselle dauernd so weit geöffnet halten, dass das Wasser als dünnes Rinnsal ständig fließt.
- Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner sind die Hausleitungen abzusperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte zu entleeren.
Kosten für Wasserverluste im Grundstück ab Wasserzähler hat der Anschlussinhaber zu tragen; in der Regel ist dies der Gebäudeeigentümer.
Wir empfehlen deshalb (vor allem, wenn sehr weitläufig Wasserleitungen innerhalb des Grundstücks liegen), regelmäßig den Wasserzähler abzulesen. Dadurch kann ein höherer Wasserverlust am schnellsten festgestellt werden.
Schäden an Anschlussleitungen und an den Wasserzählern bitte unverzüglich dem Wasserwerk ( 07145 9327580) mitteilen; bzw. nach Dienstschluss in dringenden Fällen ( Mobiltelefon: 0172-7139471).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail katrin.john(@)markgroeningen.de unter der Rufnummer Telefonnummer: 07145 13-259 zur Verfügung.
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