Zahlungstermine bei der Stadtkasse
Erstelldatum07.11.2024
Am 15. November ist die 4. Vierteljahresrate der Grundsteuer- und der Gewerbesteuerzahlung für 2024 sowie der Pachtzins zur Zahlung fällig.
Am 15. November ist die 4. Vierteljahresrate der Grundsteuer- und der Gewerbesteuerzahlung für 2024 sowie der Pachtzins zur Zahlung fällig.
So weit der Stadtkasse Markgröningen ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, werden die Grund- und Gewerbesteuerbeträge sowie die Pacht zur Fälligkeit abgebucht.
Nach der Abgabenordnung muss die Stadtkasse Markgröningen für nicht rechzeitig bezahlte Steuern Säumniszuschläge (SZ) und Mahngebühren berechnen. Die SZ beträgt 1 % je angefangenen Monat des auf volle 50 € abgerundeten fälligen Steuerbetrags, bei Mahngebühren 0,5 %.
Für die „Rechtzeitigkeit“ ist der Geldeingang bei der Stadtkasse Markgröningen maßgebend, nicht der Zahlungsauftrag z.B. bei der Bank.
Wir bitten, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmenden Steuerpflichtigen um entsprechende Beachtung.
Hinweis zu dem Begriff gesamtschuldnerisch:
Wenn auf unseren Grundsteuerbescheiden der Hinweis „folgende Personen haften gesamtschuldnerisch“ aufgeführt ist, bedeutet dies, dass jeder Miteigentümer den Bescheid mit dem gesamten Steuerbetrag erhält. Dieser Betrag muss aber nur einmal bezahlt werden. Anteile pro Eigentümer werden nicht festgesetzt.
Namens- und Adressänderungen bitten wir uns zeitnah mitzuteilen. Eine pauschale Weiterleitung der Änderungen durch das Einwohnermeldeamt an die anderen städtischen Fachbereiche erfolgt aus Datenschutzgründen nicht.
Ihr Fachgebiet Finanzen