Information zur Grundsteuerreform
Erstelldatum07.11.2024
Hebesatzänderungen zum 01.01.2025 bei der Grundsteuer A und B
Hebesatzänderungen zum 01.01.2025 bei der Grundsteuer A und B
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2024 die Änderung der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Demnach ändert sich der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) auf 600 v.H., bei der Grundsteuer B auf 240 v.H..
Aufgrund der Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 müssen alle Gemeinden in ganz Deutschland ihre Hebesätze der Grundsteuer A und B neu festsetzen.
Die neuen Hebesätze können mit den bisherigen Hebesätzen sowie mit den Hebesätzen anderer Gemeinden nicht verglichen werden.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt in Markgröningen aufkommensneutral. Dies bedeutet, dass die Stadt Markgröningen in 2025 die gleichen Grundsteuereinnahmen wie in 2024 erhält. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass jeder Bürger die gleiche Höhe an Grundsteuer wie bisher zahlt. Diese Belastungsverschiebung resultiert aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuer aus dem Jahr 2018.
Sie können wie folgt Ihre Grundsteuer 2025 im Voraus berechnen:
Sie benötigen dafür nur den Steuermessbescheid, welchen Sie vom Finanzamt Ludwigsburg erhalten haben. Anschließend können Sie die Grundsteuer wie folgt berechnen:
Steuermessbetrag x Hebesatz v.H. = Jahresgrundsteuer
Sollten Sie Fehler bei den Grundlagenbescheiden (Messbescheiden) feststellen, wenden Sie sich bitte bereits jetzt an das Finanzamt Ludwigsburg. Bei weiteren Fragen, warten Sie bitte zuerst den Grundsteuerbescheid der Stadt Markgröningen ab.
Die Steuerbescheide 2025 werden im Laufe des 1. Quartals 2025 versandt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Artikel im Amtsblatt Markgröningen bzw. im Internetauftritt der Stadt Markgröningen unter aktuell.
Wir bitten um Beachtung, vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihr Fachgebiet Finanzen