Lärmaktionsplan 4. Stufe
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der 4. Stufe
Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat am 27.03.2025 beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025. Während dieses Zeitraums haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Einsichtnahme in die Unterlagen:
Vor Ort:
Die Unterlagen liegen im Verwaltungsgebäude Untere Kelter, Fachgebiet Planen und Bauen, Schlossgasse 21, 2. Obergeschoss, Zimmer 209 zur Einsichtnahme aus.
Öffnungszeiten:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können schriftliche Stellungnahmen eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Lärmaktionsplan der 4. Stufe
Die Stadt Markgröningen befindet sich in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der 4. Stufe. Ziel ist es, die Lärmbelastung entlang von Hauptverkehrsstraßen zu reduzieren und die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Historie
2. Stufe:
Die Stadt wurde erstmals im Rahmen der Lärmaktionsplanung aufgefordert, einen Plan zu erstellen. Der erste Lärmaktionsplan wurde am 22.08.2017 vom Gemeinderat beschlossen. Im Zuge des Lärmaktionsplans der 2. Stufe wurde in der Bahnhofstraße ein lärmarmer Asphalt eingebaut.
3. Stufe:
Am 13.06.2023 beschloss der Gemeinderat die Fortschreibung des Plans in der 3. Stufe. Dabei wurden auf mehreren Hauptverkehrsstraßen ganztägig Tempo-30 eingeführt, unter anderem auf der Münchinger Straße, Graf-Hartmann-Straße sowie in Unterriexingen. Auf der Unterriexinger Straße war Tempo 30 nicht durchgängig möglich, hier wurde Tempo 40 eingeführt. Diese Maßnahmen dienen der nachhaltigen Lärmminderung und dem Schutz der Anwohner. Die Umsetzung läuft bis Ende 2024.
4. Stufe:
Geänderte Berechnungsvorschriften
Für die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 wurden neue Berechnungsmethoden eingeführt:
- Auf EU-Ebene wird nun die „BUB – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen“ verwendet.
- Auf nationaler Ebene ersetzt die „RLS-19“ die bisherige „RLS-90“.
- Diese Änderungen führen dazu, dass die Ergebnisse nicht direkt mit den vorherigen Stufen vergleichbar sind.
Die Lärmkartierung wurde wie in den letzten Stufen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt und umfasst Bundes- und Landesstraßen mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von mindestens 8.200 Kfz/24 Stunden.
Das untersuchte Straßennetz wurde um die Paulinenstraße, die Möglinger Straße und die Verlängerung der Vaihinger Straße erweitert.
Bereits umgesetzte Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen und lärmarmer Fahrbahnbelag wurden in die Berechnungen einbezogen.
Ergebnisse
Trotz bestehender Maßnahmen zeigen die Ergebnisse weiterhin erhebliche Lärmbetroffenheiten entlang vieler Straßenabschnitte, insbesondere an Gebäuden in der Grabenstraße, Schillerstraße und Münchinger Straße, wo die Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung überschritten werden.
Maßnahmenvorschläge im Entwurf der 4. Stufe (zusätzlich zu bereits angeordneten Maßnahmen der 3. Stufe)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 sieht folgende Maßnahmen vor:
- M1 Tempo 30 für 24 h | Dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf besonders belasteten Straßenabschnitten:
M1-1 Bahnhofstraße / Asperger Straße (Linienbusse ausgenommen)
M1-2 Möglinger Straße (Teilbereich West bis Stuttgarter Weg)
M1-3 Unterriexinger Straße (Linienbusse ausgenommen)
- M2 Erneuerung des Fahrbahnbelags
Es wird die Sanierung schadhafter Fahrbahnbeläge und wenn möglich die Verwendung lärmmindernder Fahrbahnbeläge auf stark belasteten Straßen beim Straßenbaulastträger beantragt.
- M3 Umgestaltung des Knotenpunkts Paulinenstraße – Tammer Straße
Die Möglichkeiten einer baulichen und verkehrlichen Anpassung der Ampelkreuzung zur Lärmreduzierung werden geprüft.
- M4 Lärmschutzfensterprogramm
Es wird ein Förderprogramm zum Einbau von Schallschutzfenstern für besonders betroffene Gebäude beim Straßenbaulastträger beantragt.
- M5 Erhalt und regelmäßige Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots
Kontrolle und Erhalt des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots.
- M6 Radwegekonzept
Umsetzung eines umfassenden Radwegenetzes zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
- M7 Städtebauliche Maßnahmen
Stadtentwicklung unter Berücksichtigung von Lärmschutz, z.B. durch gezielte Gliederung von Wohn- und Gewerbegebieten oder bauliche Abschirmungen.
- M8 Förderung des ÖPNV und des umweltfreundlichen Individualverkehrs
Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie Anreize für umweltfreundliche Mobilität (z.B. Car-Sharing, E-Bikes).
- M9 Erweiterung des ÖPNV durch Reaktivierung der Stadtbahn nach Ludwigsburg
Die Reaktivierung der Stadtbahn wird von der Stadt befürwortet und unterstützt. Sie bewirkt eine langfristige Verbesserung der Anbindung und Verlagerung von Verkehr auf die Schiene.
Anmerkung: Ergänzung der Ostumfahrung
Die Ostumfahrung wird als mögliche Maßnahme erwähnt, ist jedoch nach aktuellem Stand nicht Bestandteil des Maßnahmenpakets.
Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der 4.Stufe vom 12.05.2025 bis 11.06.2025:
- Lärmaktionsplan Markgröningen Stufe 4 - Entwurf ohne Einwohner (PDF-Dokument, 6 MB, 10.04.2025)
- Lärmaktionsplan Markgröningen Lärmkartierung (PDF-Dokument, 3 MB, 10.04.2025)
- Lärmaktionsplan Markgröningen Verwendete Verkehrsdaten (PDF-Dokument, 434 KB, 14.11.2024)
- Lärmaktionsplan Markgröningen Bericht Verkehrsdaten (PDF-Dokument, 843 KB, 14.11.2024)