Lärmaktionsplan für Markgröningen Stufe 4 beschlossen
In seiner Sitzung am 11.11.2025 verabschiedete der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Stadt Markgröningen in Stufe 4.
Es wurden folgende Maßnahmen zur Minderung des Lärms in der Gesamtstadt festgelegt:
- M1-1 Bahnhofstraße / Asperger Straße
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Tages- und Nachtzeitraum. - M1-2 Möglinger Straße (Teilbereich West bis Am Stuttgarter Weg)
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h zwischen Einmündung in die Münchinger Straße und Am Stuttgarter Weg im Tages- und Nachtzeitraum. - M1-3 Erhalt der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h
Auf den folgenden Straßen wurde im Jahr 2011 ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt:
- Grabenstraße
- Schillerstraße (im Bereich der Schule nur in Richtung Süden Tempo 30)
- Graf-Hartmann-Straße (abschnittsweise)
- Hauptstraße (Unterriexingen, abschnittsweise) - M2 Erneuerung des Fahrbahnbelags
Die Stadt Markgröningen beantragt beim Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahnbeläge (optional als lärmarmer Fahrbahnbelag) entlang aller Straßen mit Gebäuden, an denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten sind. Besondere Priorität bei der Sanierung haben die Schillerstraße, Grabenstraße und Münchinger Straße. Hier sind die Lärmbelastungen oberhalb der grundrechtlichen Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. - M3 Umgestaltung des Knotenpunkts Paulinenstraße – Tammer Straße
Die Lichtsignalanlage wird von vielen Personen, die in der Paulinenstraße wohnen, als besonders störend empfunden. Die besondere Störwirkung von signalgesteuerten Knotenpunkten wird in den RLS-19 durch einen Zuschlag in Höhe von 3 dB auf die Emission berücksichtigt. Zur Verbesserung der Situation soll hier eine verkehrliche Untersuchung die Wirkung einer Vorfahrtsregelung ermitteln. Wenn die Maßnahme auch verkehrsplanerisch sinnvoll erscheint, beantragt die Stadt Markgröningen beim Straßenbaulastträger eine Umgestaltung des Knotenpunktes mit dem Ziel, auf eine Lichtsignalanlage verzichten zu können. - M4 Lärmschutzfensterprogramm
Die Stadt Markgröningen beantragt bei den Straßenbaulastträgern ein Lärmschutzfensterprogramm für alle Gebäude, die nicht (ausreichend) durch die aktiven Maßnahmen M1 bis M3 geschützt werden können. Dies betrifft diejenigen Gebäude, die sich in Pegelbereichen von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts oder höher befinden. Betroffen sind mehrere einzelne Gebäude im Außenbereich, zahlreiche Gebäude in der Graben- und Schillerstraße, der Münchinger Straße sowie am Schönbühlhof. - M5 Erhalt und regelmäßige Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots
Das Lkw-Durchfahrtsverbot gilt seit 01.01.2011 und wurde aus Luftreinhaltungsgründen verhängt. Die Stadt Markgröningen wird sich weiterhin für einen Erhalt des Lkw-Durchfahrtsverbots einsetzen. Die Durchfahrt von Lkws soll weiterhin regelmäßig von der Polizei kontrolliert werden. Die Stadt Markgröningen wird auf häufigere Kontrollen hinwirken. - M6 Radwegekonzept
Die Umsetzung des Radwegekonzepts soll fortgeführt werden. - M7 Städtebauliche Maßnahmen
Die Ergebnisse des Lärmaktionsplans werden bei der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt
und bei der Bauleitplanung zugrunde gelegt. In Bebauungsplänen in der Grabenstraße und der Münchinger Straße wird die Baulinie ca. 3 m weiter von der Grabenstraße zurückgesetzt, wodurch die Lärmimmissionen aktiv reduziert werden können. - M8 Förderung des ÖPNV und des umweltfreundlichen Individualverkehrs
Bei der Wahl der Verkehrsmittel sollen der umweltfreundliche ÖPNV sowie der Fußverkehr gestärkt werden. Dies soll erreicht werden, indem über das in Markgröningen vorhandene und zukünftige ÖPNV-Angebot und über Möglichkeiten des individuellen Lärmschutzes informiert wird. - M9 Erweiterung des ÖPNV durch Reaktivierung der Stadtbahn nach Ludwigsburg
Die Maßnahmen werden bei den Straßenbaulastträgern zur Umsetzung beantragt.