Wiedervermietungsprämie zur Aktivierung von Wohnraum
In seiner Sitzung am 20. Mai 2025 hat der Gemeinderat die Einführung einer Wiedervermietungsprämie beschlossen. Ziel ist es, leerstehende Wohnungen in Markgröningen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Auf diese Weise engagiert sich die Stadt Markgröningen für eine bessere Nutzung des vorhandenen Wohnraums.
Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre seit längerem leerstehenden Wohnungen im Rahmen dieses Programms wieder vermieten, können eine Prämie von bis zu 2.000 Euro (maximal zwei Nettokaltmieten) erhalten.
Voraussetzungen für die Prämie auf einen Blick:
- Die Wohnung muss vor der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer gestanden haben.
- Es muss ein Mietvertrag bestehen, der entweder unbefristet ist oder für mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde.
- Die Wohnung wurde auch vorher schon zu Wohnzwecken genutzt und war offiziell als Wohnraum zugelassen.
- Der Mietvertrag darf bei Antragstellung nicht älter als fünf Monate sein.
- Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Viele Eigentümer und Eigentümerinnen zögern, ihre leerstehenden Wohnungen zu vermieten – etwa aus Sorge vor Zahlungsausfällen, Schäden oder bürokratischem Aufwand. Die Stadt arbeitet hierfür mit der Caritas im Rahmen des Projekts „TürÖffner“ zusammen, das genau hier ansetzt: Es bietet Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche, unkomplizierte Lösung und gibt gleichzeitig Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine echte Wohnperspektive. Die Caritas mietet die Wohnungen an und vermietet sie weiter – mit garantierter Mietzahlung und professioneller Verwaltung.
Hier gibt es mehr Informationen zum Projekt Türöffner:
www.caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de/hilfe-beratung/wohnraumoffensive-tueroeffner/wohnraumoffensive-tueroeffner
Bei Fragen zur Wiedervermietungsprämie können Sie sich gerne an Frau Bianca Lucas beim Sachgebiet Baurecht und Liegenschaften wenden: Bianca.Lucas(@)markgroeningen.de / Tel: Telefonnummer: 07145/ 13 -282.