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Stadt Markgröningen

Markgröninger Altstadt

Die Gesamtanlage Markgröningen besteht aus dem Gebiet der zur Mitte des 13. Jahrhunderts zur staufischen Stadt ausgebauten Siedlung. Hierzu gehört auch der 779 erstmals erwähnte dörfliche Siedlungskern, der sich im Bereich der späteren Wettegasse befunden hat. Von hier ausgehend hatte sich die Stadt nach Westen ausgedehnt, mit der ehemaligen Reichsburg am Nordwesteck, mit dem Heilig-Geist-Spital im Südwesten und mit einem großzügigen Marktplatz am Rand zur alten Siedlung. Als ehemalige Reichsstadt seit 1336 in Württembergischen Besitz erlebte die Stadt bis zum 16. Jahrhundert eine Blütezeit, die sich in den überlieferten Bauten eindrucksvoll niederschlägt. Erst der Dreißigjährige Krieg und im 18. Jahrhundert das Erstarken Ludwigsburgs führten zu einem Bedeutungsverlust.

In der im 15. Jahrhundert reichsten Stadt Württembergs haben sich neben der Stadtkirche, dem ehemaligen Schloss, dem Spital und dem Rathaus viele bürgerliche und ackerbürgerliche Anwesen insbesondere des späten Mittelalters und der Renaissance erhalten, die das Stadtbild entlang der Hauptachsen bestimmen. Aufgrund dieser Bedeutung ist Markgröningen eine Gesamtanlage gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz, an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Daher benötigen Eigentümer/innen für alle geplanten Änderungen innerhalb der Markgröninger Altstadt (genaue Abgrenzung ist der Satzung zu entnehmen) (PDF-Datei) einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde Landratsamt Ludwigsburg. Das betrifft nicht nur die Gebäude, sondern auch alle Flurstücke, Straßen, Gassen, Wege und Plätze.

Darüber hinaus bedürfen Änderungen an Kulturdenkmälern grundsätzlich einer Genehmigung. Die Stadt Markgröningen berät Eigentümer bei der Antragstellung.

Steuerliche Abschreibung

Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können DenkmaleigentümerInnen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind:

  • §7i EStG: Erhöhte Absetzung der Herstellungskosten bei Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (Vermietung, Verpachtung, gewerbliche Nutzung usw.).
  • §10f EStG: Steuerbegünstigung für Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen an eigen bewohnten Kulturdenkmalen.
  • §11b EStG: Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen, die zu Einkünften führen.
  • §10g EStG: Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist die Vorlage einer Bescheinigung bei dem zuständigen Finanzamt erforderlich

http://www.markgroeningen.de//leben-wohnen/planen-bauen-wohnen/planen-bauen/denkmalschutz