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Stadt Markgröningen

Streuobstwiesen

  • Was ist eine Streuobstwiese? Hochstämmige Obstbäume, unterschiedlichen Alters und Sorten, sind in Reihen, Gruppen oder als flächige Bestände auf Wiesen locker verstreut angepflanzt, daher der Name;
  • Im März 2021 wurden Streuobstwiesen in die deutsche Liste des Immateriellen Kulturerbes (UNESCO) aufgenommen.
  • Der letzte Freitag im April wurde europaweit zum „Tag der Streuobstwiese“ ausgewiesen.
  • Streuobstwiesen bieten tausenden Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Lebensraum und zählen daher zu den naturschutzfachlich bedeutendsten Lebensräumen in Mitteleuropa.
  • Der Landkreis Ludwigsburg gehört vollumfänglich zur Streuobstregion. Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg befinden sich auf Markgröninger Gemarkung derzeit ca. 8.700 Obstbaumhochstämme (Stand Dezember 2022).
 

Mit dem Rückgang der wirtschaftlichen Bedeutung ist verständlicherweise auch das Interesse am Erhalt der Streuobstwiesen bei der Landwirtschaft  gesunken. Ein Großteil der Streuobstwiesen wird daher von privaten Stücklebesitzer/innen bewirtschaftet.

 

Bereits 1992 hat die Stadt Markgröningen ein Förderprogramm für Streuobstwiesen aufgelegt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2022 wurden die Fördervoraussetzungen für die Streuobstwiesenförderung gelockert und der Förderbetrag erhöht. Das Programm soll vor allem private Besitzer/innen von Streuobstwiesen motivieren, ihre Flächen dauerhaft extensiv zu bewirtschaften. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und unterstützen das übergeordnete Ziel, nämlich den Erhalt des offenen Landschaftscharakters der Streuobstregion.  

Auf den städtischen Streuobstwiesen zwischen Markgröningen und Unterriexingen findet jedes Jahr Anfang Juni eine Versteigerung der Kirschen statt. Der genaue Termin wird Mitte Mai festgelegt und auf unserer Homepage sowie in den Markgröninger Nachrichten veröffentlicht. Vor Ort wird die Ernte der einzelnen Bäume versteigert, das Mindestgebot beträgt 6 Euro pro Baum. Es muss nicht zwingend der gesamte Baum abgeerntet werden. Beim Ernten muss darauf geerntet werden, dass sowohl die Personen als auch die Bäume unverletzt bleiben. Wenn Sie weder die Markgröninger Nachrichten abonniert haben, noch unsere Homepage regelmäßig besuchen, können Sie uns unter heidi.pregitzer(@)markgroeningen.de Ihre Mailadresse mitteilen und wir informieren Sie rechtzeitig über die Versteigerungstermine

 

Der Antrag sowie die Förderrichtlinien können bei Frau Pregitzer unter  heidi.pregitzer(@)markgroeningen.de, oder Tel. Nr. Telefonnummer: 07145/13-282 angefordert werden und stehen als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.

 

Bei speziellen fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege, Frau Petra Klose, Telefon Telefonnummer: 07145/13-286 oder Email petra.klose(@)markgroeningen.de

 

Download Antrag PDF (PDF-Datei)

Download Förderrichtlinie PDF (PDF-Datei)

http://www.markgroeningen.de//leben-wohnen/natur-landschaft/streuobstwiesen