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Stadt Markgröningen

der Stadt Markgröningen

In § 4 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg ist bestimmt, dass die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln kann, soweit die Gesetze keine Vorschriften erhalten. Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Das Ortsrecht umfasst die Gesamtheit der Satzungen und Verordnungen einer Gemeinde. Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenständig und individuell zu regeln. Alle Satzungen und Verordnungen werden im Amtsblatt der Stadt Markgröningen öffentlich bekannt gemacht.

Das Ortsrecht der Stadt Markgröningen können Sie hier aufrufen und die einzelnen Satzungen einsehen.

http://www.markgroeningen.de//rathaus-service/stadtverwaltung/ortsrecht