Informationen von übergeordneten Behörden
Stand: 25.01.2021 - 10:30 Uhr - Geänderte CoronaVO gültig ab 25.01.2021
Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar verlängert.
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden:
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Im Einzelhandel
- In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen
Die aktuelle Verordnung und weitere Informationen finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 25.01.2021 - 10:30 Uhr
Stand: 18.01.2021 - 12:30 Uhr - Geänderte Coronaverordnung ab 18.01.2021
Das Land hat die Änderung der CoronaVO zur Anpassung der Regelung bezüglich dem Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f CoronaVO) beschlossen und notverkündet. Neben redaktionellen Änderungen ist auch eine inhaltliche Anpassung in § 1h CoronaVO (Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste), sowie die Zulassung von Abholung und Rückgabe von Medien in allen Bibliotheken (§ 1d Abs. 1Nr. 6 CoronaVO) erfolgt. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.
Die aktuelle Verordnung und weitere Informationen finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 18.01.2021 - 12:30 Uhr
Stand: 18.01.2021 - 11:15 Uhr - Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ gültig ab 18.01.2021
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde neu gefasst. Es handelt sich weitestgehend um redaktionelle Anpassungen; die Testpflicht findet sich nun in der Bundes-Einreise-VO.
Weitere Informationen zur CoronaVO Einreise-Quarantäne finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 18.01.2021 - 11:15 Uhr
Stand: 11.01.2021 - 12:30 Uhr - Neue Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten - zusätzliche Testpflicht ab 11.01.2021
Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung führt eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise ein (Zwei-Test-Strategie).
Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Fragen und Antworten zur neuen Verordnung finde Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 11.01.2021 - 12:30 Uhr
Stand: 09.01.2021 - 15:15 Uhr - Verlängerung des Lockdowns - neue Corona-Verordnung ab 11.01.2021
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Was das für die Regelungen in Baden-Württemberg bedeutet, ist auf der Homepage des Landes zusammengefasst und finden Sie hier:
Eine Übersicht der Regelungen ab 11.01.2021 finden Sie hier:
Eine Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen oder Aktivitäten ab 11.01.2020 finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 09.01.2020 - 15:15 Uhr
Stand 29.12.2020 Informationen rund um die Corona-Impfungen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und zu den Impfzentren stellt das Land unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/
zur Verfügung.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird.
Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Stand: 23.12.2020 - 09:00 Uhr - Aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne tritt am 23. Dezember in Kraft. Quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs nicht mehr möglich
Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.
Künftig besteht Quarantänepflicht, wenn mit einer Reise touristische Zwecke verfolgt werden oder lediglich eingekauft wird. Wer also beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Skiausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich fährt, muss sich künftig nach seiner Rückkehr grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren. Unabhängig von möglichen Reisen sind die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber und verschärft zwischen 20 und 5 Uhr zu beachten.
Weitere Informationen sowie den Text der Verordnung finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 23.12.2020 - 09:00 Uhr
Stand: 17.12.2020 - 16:30 Uhr - Wichtige Regelungen für Silvester
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in Baden-Württemberg geltenden Kontaktbeschränkungen auch über den Jahreswechsel gelten. Das heißt, es dürfen sich nur maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten im privaten Raum treffen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen).
Ebenso gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen weiter. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen! D.h. ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist ausschließlich nur unter den in der Corona-Verordnung genannten besonders triftigen Gründen möglich.
Ergänzend ist in der aktuellen Corona-Verordnung folgendes geregelt:
Sowohl Ansammlungen bzw. private Zusammenkünfte als auch das Zünden von Pyrotechnik sowie der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind generell untersagt.
Das Bundesinnenministerium erlässt darüber hinaus ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik.
Wir bitten dringend darum, sich an die Beschränkungen zu halten, mit Kontrollen muss grundsätzlich gerechnet werden.
Stand der Veröffentlichung: 17.12.2020 - 16:30 Uhr
Stand:16.12.2020 - 09:00 Uhr - Regelungen der neuen Corona-Verordnung, gültig ab 16.12.2020
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.
Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung bzw. Lockdown und Ausgangsbeschränkungen finden Sie hier:
Alle Regelungen bis zunächst 10.01.2021 auf einen Blick finden Sie hier:
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 16.12.2020 - 09:00 Uhr
Stand: 12.12.2020 - 14:45 Uhr - Land erlässt Ausgangsbeschränkungen in neuer Corona-Verordnung, gültig ab 12.12.2020
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Landeskabinett weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 12.12.2020 - 14:45 Uhr
Stand 02.12.2020 Neue Corona-Verordnung Absonderung vom 01.12.2020, gültig ab 02.12.2020
Seit 02. Dezember 2020 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung.
Mit der Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt.
Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten, müssen sich gemäß Land Baden-Württemberg zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Das Zeitintervall der Absonderung wurde einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festgelegt.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die betroffenen Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen gemäß Land Baden-Württemberg mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.
Wesentliche Regelungen im Überblick:
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Absonderung:
Corona-Verordnung Absonderung:
Stand: 17.11.2020 - 14:45 uhr - Informationsgrafik des RKI zur Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
Zur Information können Sie hier eine grafische Übersicht über die Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen herunterladen (PDF).
Stand der Veröffentlichung: 17.11.2020 - 14:45 Uhr
Stand: 09.11.2020 - 18.15 Uhr - Reiserückkehrer aus Risikogebieten – Neue Quarantäneregelung
Seit dem 8. November gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.
Wichtig: Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise ist nicht mehr generell möglich. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test jedoch frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Das heißt, dass die Quarantäne auf jeden Fall mindestens fünf Tage beträgt. Können die Betroffenen nach diesen fünf Tagen einen negativen Test vorweisen, kann dies zu einer Verkürzung der Quarantänezeit führen. Bitte melden Sie sich hierzu unter ordnungsamt(@)markgroeningen.de mit Angabe von Namen und Kontaktdaten, Reiseland sowie Rückkehrdatum und Bescheinigung über das Testergebnis.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne finden Sie unter:
- Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab 8. November
- Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Stand der Veröffentlichung: 09.11.2020 - 18:15 Uhr
Stand: 15.10.2020 - 08:15 Uhr - Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Wir weisen darauf hin, dass entsprechend der Allgemeinverfügung über infektionsschützende Maßnahmen des Landkreises Ludwigsburg auf dem Wochenmarkt Maskenpflicht besteht.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist unabhängig von der tatsächlichen Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern zu Dritten durchgehend verpflichtend für sämtliche Personen, die sich auf dem Markt aufhalten.
Die Verpflichtung gilt auf dem gesamten Marktareal und nicht nur unmittelbar an den einzelnen Marktständen.
Stand der Veröffentlichung: 15.10.2020 - 08:30 Uhr
Stand: 12.10.2020 - 08.30 Uhr - Aktuelle Infos zu Corona-Fallzahlen in Markgröningen ab sofort auf neuem Dashboard auf der Homepage des Landkreises abrufbar
Seit Samstag, den 10.10.2020 finden Sie das neue Corona-Dashboard mit der Übersicht über die Entwicklung der Pandemie auf der Startseite der Homepage des Landkreises
Sie finden hier die Gesamtzahl der Fälle mit der Differenz zum Vortag, die Zahl der aktuell Infizierten für alle 39 Kreiskommunen sowie die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises übersichtlich dargestellt. Diese wird täglich mit Stand 16 Uhr aktualisiert.
Mit dem neuen Dashboard wird dem zunehmenden Informationsbedürfnis Rechnung getragen. Dahinter steckt eine aufwendige Programmierung, welche die bisherigen Meldungen in verschiedenen Kanälen zentral zusammenfasst.
Stand der Veröffentlichung: 12.10.2020 - 08:30 Uhr
Stand: 21.09.2020 - 10.35 Uhr - Neue Corona-Verordnung Sport ab 19.09.2020
Die aktualisierte CoronaVO Sport trat am Samstag, den 19. September in Kraft. Durch die Aufnahme von § 4 Absatz 5 wird nunmehr bis einschließlich 3. November 2020 ein Probebetrieb von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben im Spitzen- und Profisport, insbesondere bei bundesweiten Sportveranstaltungen der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und der Mitgliederverbände der Interessengemeinschaft Teamsport Deutschland, abweichend von § 4 Absatz 3 Sätze 1 und 3 ermöglicht. Demnach können unter Einhaltung bestimmter Vorgaben auch mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden. Die entsprechenden Höchstgrenzen und Bedingungen sind in § 4 Absatz 5 aufgelistet.
Die Verordnung finden Sie hier:
Stand 09.09.2020 - 13.45 Uhr - Neue Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft, gültig ab 11.09.2020
Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern wurde eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft beschlossen.
Die komplette Verordnung finden Sie hier:
Stand der Verordnung: 09.09.2020 - 13.45 Uhr
Stand: 30.06.2020 - 17:30 - Informationen des Landratsamtes Ludwigsburg
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus des Landratsamtes Ludwigsburg finden Sie hier auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg
Stand: 18.06.2020 - 17.15 Uhr - Pressemitteilung zur Corona-Warn-App
Die Pressemitteilung des Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie hier:
Stand der Veröffentlichung: 18.06.2020 - 17.15 Uhr
Stand: 17.04.2020 - 12.30 Uhr - Fragen und Antworten zum Corona-Virus
Das Landratsamt Ludwigsburg hat für den Landkreis Ludwigsburg eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten Rund um das Thema Corona-Virus erstellt. Diese FAQ-Liste könnne Sie hier ansehen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen und zu den Lockerungen der Verordnung vom 17. April finden Sie hier:
Regierung und Verwaltung müssen für die Menschen erreichbar sein. Mit dem Chatbot COREY und dem universellen Antragsprozess auf service-bw bietet das Land den Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltungen digitale Hilfe in der Krise.
Der Chatbod Corey der Ihnen sämtliche Fragen zum Corona-Virus beantworten kann, finden Sie auf der Homepage der Landesregierung von Baden-Württemberg am rechten unteren Bildschirmrand.
Stand: 24.03.2020 - 15.00 Uhr - NINA-APP installieren und wichtige Infos zu Corona erhalten
Aktuelle Warnungen und Handlungsempfehlungen zur Corona-Lage in Baden-Württemberg liefert die Warn-App NINA. NINA ist für iOS- sowie Android-Geräte verfügbar, kostet nichts und ist werbefrei.
Weitere Informationen finden Sie hier
Stand: 28.02.2020 - 12.40 Uhr - Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, ist der Corona-Virus zwischenzeitlich auch in Baden-Württemberg angekommen.
Die Stadt Markgröningen steht hierzu in engem Kontakt mit dem zuständigen Kreisgesundheitsamt beim Landratsamt Ludwigsburg. Wir alle nehmen die Sorgen der Menschen sehr ernst. Das Maß unseres Handelns ist die Besonnenheit, ohne die Gefahrenlage zu unterschätzen.
Deshalb haben wir verschiedenen Informationsquellen für Sie zusammengestellt:
1. Informationen über das Landratsamt Ludwigsburg
Unter www.landkreis-ludwigsburg.de finden Sie auf der Startseite einen Link mit weiterführenden Informationen sowie die Telefonnummer der Corona-Hotline des Landkreises: 07141/14469400.
2. Informationen durch das Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Institut führt auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste der Risikogebiete auf. Bitte beachten Sie auch die dortigen weiteren Hinweise zum Coronavirus unter folgendem Link.
3. Hinweise des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Die Einschätzung des Sozialministeriums zur aktuellen Lage in Baden-Württemberg sowie weitere Informationen und Empfehlungen finden sie auf der Internetseite des Sozialministeriums.
Link: Einschätzung des Sozialministeriums zur aktuellen Lage für Baden-Württemberg
Stand der Veröffentlichung: 28.02.2020 - 12.40 Uhr