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Stadt Markgröningen

Bauleitplanung in Markgröningen

Für Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit übertragenen Planungshoheit eigenverantwortlich zuständig. Ein Bauleitplan wird aufgestellt, wenn er für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Weder daraus noch durch einen Vertrag ergibt sich aber kein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Der Gemeinderat stellt per Beschluss in einem förmlich festgelegten Verfahren Bauleitplanungen auf, ändert und  ergänzt sie oder hebt sie auf.

Im Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen gibt es in der Regel zwei Stufen der Beteiligung. Bei der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Die Bürger bekommen dabei die Gelegenheit die Planungsabsichten zu diskutieren und Stellungnahmen abzugeben. Auf die frühzeitige Beteiligung kann bei bestimmten Bebauungsplanverfahren verzichtet werden.

Bei der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und weiterer Informationen oder Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Auslegung wird wie alle öffentlichen Bekanntgaben über das Mitteilungsblatt der Stadt Markgröningen veröffentlicht. Jeder hat während der Auslegung die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und Anregungen oder Änderungswünsche in einer Stellungnahme zur Planung vorzubringen.

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde. Die Bauleitplanung kann zum Beispiel Festsetzungen über die Nutzung von Grundstücke treffen sowie Vorgaben über die Größe, Lage und Form der Bebauung enthalten. Die rechtlichen Grundlagen für die Bauleitplanung sind das Baugesetzbuch (BauGB) mit den darauf beruhenden Verordnungen, wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Mit der Aufstellung von Bauleitplänen werden verschieden Ziele verfolgt. Die Bauleitplanung soll

  • eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung künftiger Generationen gegenüber in Einklang bringt,
  • eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
  • dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern
  • die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere in der Stadtentwicklung fördern und
  • die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln, vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung.

Die Bauleitplanung soll neben ihren Zielen auch verschiedene in § 1 Abs. 6 BauGB  aufgezählte Belange berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Denkmalschutz, Umweltschutz, Hochwasserschutz, Belange der Wirtschaft und des Verkehrs, Erhaltung und Entwicklung bestehender sowie neuer Ortsteile. In einem Bebauungsplanverfahren werden die öffentlichen und privaten Belange im Zuge der Beteiligung gesammelt, bewertet und in einem Verfahren gegeneinander und untereinander abgewägt.

Die Bebauungspläne und Satzungen der Gemarkung Markgröningen sind im BürgerGIS zu finden. Alle Pläne und dazugehörigen Dateien können als PDF-Dateien aufgerufen und heruntergeladen werden.

Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren

Bauleitpläne durchlaufen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Regel zwei Stufen der Beteiligung. Zu einem der frühzeitigen Beteiligung und zum anderen die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung und weiterer Informationen für die Dauer von einem Monat.

Nachstehend finden Sie eine Auflistung der aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen:

Bebauungsplan Grabenstraße-Benzberg

Bebauungsplan Grabenstraße-Bahnhofstraße

Bebauungsplan "Küfergäßle"

Bebauungsplan "Zwischen Schillerstraße und Stadtmauer"

Wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne

Die Einrichtung eines geografischen Informationssystems ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft. Mit Hilfe einer interaktiven Karte können den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen übermittelt werden. Neben verschiedenen Übersichten wie einer Stadtkarte oder einer Topographischen Karte besteht die Möglichkeit die Liegenschaftskarte und ein Luftbild aus dem Jahr 2014 aufzurufen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können über eine Suchfunktion zu Grundstücken navigieren und sich Informationen zu den jeweiligen Grundstücken einblenden lassen. So findet man zum Beispiel heraus ob sich ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, des Sanierungsgebiets V oder im Außenbereich in einem naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebiet befindet. Zudem können alle aktuell gültigen Bebauungspläne der Stadt Markgröningen sowie der Flächennutzungsplan über das Informationssystem als PDF-Datei jederzeit herunter geladen werden. Des Weiteren sind Informationen zum Sanierungsgebiet V, dem Förderprogramm zur Stadtbildpflege, die aktuelle Bodenrichtwertkarte sowie Umweltbezogene Daten wie zum Beispiel Landschafts- und Naturschutzgebiete mit deren Satzungen abrufbar.

Die vorliegende Version ist dabei nur der Anfang. Das Angebot soll nach und nach mit weiteren Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucher ergänzt werden.

Zum BürgerGIS

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Suchfunktion nicht für Grundstücke der Flurbereinigung verwendet werden kann aufgrund der noch laufenden Verfahren. Die neuen Grundstückszuschnitte sind in den Bereichen der Flurbereinigung mit blauen Linien und Nummern über den alten Grenzen (schwarze Linien und Nummern) dargestellt.

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