Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Bestandteile der Genehmigung
Für die Herstellung und Unterhaltung der Wasseranschlussleitung und die Errichtung der Verbrauchsanlage (sanitäre Installationsarbeiten) und wesentliche Änderungen gelten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen, sowie einschlägige DIN- und EN-Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 (TRWI). Besonders wird auf den Einbau eines KFR - Ventils mit Rückflussverhinderer, Druckminderer und Feinfilter hingewiesen. Für die Montage des Wasserzählers (durch das städtische Personal) muss ein Zählerbügel bauseits montiert sein.
- Die Verbrauchsanlage des Wasseranschlussnehmers ist auf dem neusten technischen Stand zu halten.
- Die Genehmigung ist nur gültig bei Verlegung der Hausanschlussleitung entsprechend der Eintragung im beiliegenden UG – Plan. Jede Änderung der Leitungstrasse bedarf einer neuen Genehmigung.
- Die Herstellung des Hausanschlusses darf ausschließlich nur vom städt. Wasserwerk erfolgen bzw. durch eine von der Stadt Markgröningen beauftragte Fachfirma.
Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige Erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen. Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
Beim Einbau einer Zisterne mit beabsichtigter Trinkwassereinspeisung hat diese drucklos entsprechend DIN 1988 bzw. DIN EN 1717 zu erfolgen, sodass keine Rückstaugefahr von Regenwasser ins Trinkwassernetz besteht. Die Regenwasseranlage muss zur Erfassung des Abwasseranfalles mit separaten Wasserzählern ausgestattet sein (gilt nicht bei ausschließlicher Gartenbewässerung). Eine Kontrolle behält sich die Stadt Markgröningen vor.
Unterlagen:
- Lageplanskizze 1:500 mit Beschreibung und Skizze der geplanten Wasserversorgungsanlage
- Untergeschossgrundrissplan 1:100 mit eingetragenen Leitungen
Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. bei Gewerbebetriebe) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage.
Zuständig:
Fachbereich 2, Fachgebiet Infrastruktur
Weitere Informationen:
- Satzung über die offentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Markgröningen
- Antrag auf Abwasserentsorgung
- Antrag Anweisung zur Prüfung einer Grundstücksentwässerungsanlage (Abnahme)
- Antrag auf Zisterne
- Antrag auf Gartenwasserzähler
Bei Fragen zur Abrechnung:
Ihr Ansprechpartner Frau John, 07145 13-259
katrin.john (@) markgroeningen.de
Bei Fragen zur Zahlung:
Ihr Ansprechpartner Frau Schärich, 07145 13-257
simone.schaerich (@) markgroeningen.de