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Stadt Markgröningen

NKHR - Neues Kommunales Haushalts-Recht

Die Stadt Markgröningen führte zum 01.01.2016 das Neue Kommunale Haushalts-Recht (NHKR) ein, welches die bisher geltende Finanzsystematik der „Kameralistik“ abgelöst hat. Die Kameralistik ist eine Form der Buchführung, die noch bis zum 01.01.2020 in den Kommunalverwaltungen praktiziert wird. Die Wortbedeutung von Kameralistik geht auf das lateinische Wort „camera“ zurück, das als „fürstliche Schatztruhe“ übersetzt werden kann. Da im kameralen Gemeindehaushaltsrecht lediglich Einnahmen und Ausgaben nach Fälligkeit im Haushaltsjahr nachgewiesen werden, bleiben zahlungsunwirksame Vorgänge wie bspw. Abschreibungen und Rückstellungen unberücksichtigt. Deshalb wurde ein System gesucht, das eine höhere Transparenz aufweist und auch die notwendigen Aufgaben der Zukunft berücksichtigt. Bereits in den 90er Jahren versuchte man in Baden-Württemberg ein verbessertes Haushalts- und Rechnungswesen zu entwerfen, das diese Kriterien erfüllte. Ziel des neuen Haushaltssystems war die öffentlichen Verwaltungen auf eine doppelte Buchführung „Doppik“ umzustellen und die Kameralistik damit aufzugeben.

Einführung von Doppik

Am 01.01.2016 nahm die Stadt Markgröningen die Arbeit mit der Doppik auf. Doppik ist ein Kunstwort und deutet auf die  „DOPPelte Buchführung In Konten“ hin. Die Doppik wird auch als ressourcenorientiertes Konzept bezeichnet. Der bisherige Verwaltungs- und Vermögenshaushalt der Stadt Markgröningen spiegelte nur ein Geldverbrauchskonzept wieder. Er wurde daher durch den Ergebnis- und Finanzhaushalt ersetzt. Kommunale Haushaltspläne müssen des Weiteren strategische Ziele und Kennzahlen beinhalten.

Das NKHR bietet den Städten und Gemeinden eine genauere Übersicht über deren Vermögensstand sowie eine optimale Darstellung der Liquidität. Die Kameralistik bildete lediglich die Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres ab, während bei der Doppik auch Erträge und Aufwendungen mit betrachtet werden. Die Doppik dient daher der Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs einer Kommune.

Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts bei der Stadt Markgröningen erfolgte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Freiberg/N. und der Gemeinde Tamm.

Strategische Ziele im NKHR

Eine der wichtigsten Aufgabe der politschen Führung ist die Vorgabe strategischer Ziele.
Diese umrahmen alle operativen Aktivitäten, dienen zur Förderung der Eigenverantwortung sowie der Flexiibilität. Sie ermöglichen eine Kontrolle bei der Effektivität und der vereinbarten Leistungsziele.

Allerdings besteht der bedeutendste Schritt darin, den Steuerungsprozess zu verändern.
Durch Einsetzen des Neuen Steuerungsmodells wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die öffentliche Hand, die sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stetig steigenden Anforderungen an die Erfüllung öffentlicher Aufgaben überhaupt noch bewältigen kann.

Gemeinderat und Verwaltung beschäftigen sich schon viele Jahre mit der Thematik der Stadtentwicklungsplanung. Durch das NKHR werden nun Steuerungsinstrumente zur Verfügung gestellt, welche diese Planungsprozesse aufgreifen, sie fördern und damit nachhaltig auf die gesamte Stadtentwicklung wirken. Nach den gesetzlichen Vorgaben für das NKHR, werden im Vorbericht die wesentlichen Ziele der Kommune genannt und in den Teilhaushalten Schlüsselpositionen und Leistungsziele definiert. In unterjährigen Berichten informiert dann die Verwaltung über die Zielerreichung.

Weiterhin haben im Jahr 2017 der Gemeinderat und die Verwaltung den Weg zum neuen Markgröninger Steuerungskreislauf geschaffen. In mehreren Klausurveranstaltungen wurden von Verantwortlichen intensiv die Thematik der kommunalen Handlungsfelder und der daraus erwachsenden strategischen Zielen behandelt. Diese wurden dann den sog. Schlüsselpositionen im Haushaltsplan zugeordnet und mit ersten Leistungszielen versehen.

Ausgangspunkt für diesen neuen Steuerungskreislauf sind Leitbilder oder im Falle der Markgröninger Steuerung sog. „HANDLUNGSFELDER“, welche nicht nur die Themen und Aufgabenbereiche der Kommune abbilden, sondern auch eine Struktur schaffen. Sie geben eine Orientierung für das Kommunale Handeln und dienen dadurch indirekt als Wegweiser  für Kommunen. Sie zeigen den kommunalen Handlungsbedarf für die nächsten Jahre und sind die Ausgangsbasis für die Ableitung von sog. „strategischer Zielen“. Über den Handlungsfeldern steht eine Präambel, die das ganze zusammenhält und eine Form und Richtung gibt. Von den Handlungsfeldern entstehen dann in abgeleiteter Form die „strategische Ziele“. Sie konkretisieren die Handlungsfelder: welche konkreten Ziele sollen aus dem jeweiligen Handlungsfeld heraus formuliert und dann – in der Regel mittelfristig - Umgesetzt werden. Es wurden 31 strategische Ziele für die Stadt Markgröningen erarbeitet und dem Diskussionsprozess unterzogen. Die Ziele mit der höchsten Priorität  sind nachfolgend dargestellt.

Präambel
Die Stadt Markgröningen erfüllt  ihre Aufgaben wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig, unter Einbeziehung und zum Wohle der Bürgerschaft. Wir sichern unsere stetige Aufgabenerfüllung auf der Grundlage von dauerhaft ausgeglichenen Haushalten. Auf Basis der repräsentativen Demokratie strebt die Stadt Markgröningen geeignete Beteiligungsprozesse an.

Handlungsfelder:

  1. Daseinsvorsorge
  2. Innenstadt
  3. Freizeit, Kultur, Sport
  4. Lebenslanges Lernen, Bildung & Betreuung
  5. Mobilität
  6. Ökologie
  7. Soziales Miteinander und ehrenamtliches Engagement
  8. Schäferlauf, Identität, Tourismus
  9. Wohnen, Arbeiten, Unternehmen
  10. Zukunftsfähige Verwaltung

Strategische Ziele

  1. Anbindung der Stadt an ein überörtliches Schienennetz  bis spätestens 2028
  2. Bedarfsgerechte Schaffung von Wohnraum
  3. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  4. Entwicklung großflächiger Gewerbegebiete
  5. Aufwertung des Natur-, Landschafts-, Umwelt  und Artenschutzes
  6. Erarbeitung einer Markgröninger Digitalisierungsstrategie
  7. Erarbeitung einer Schulentwicklungs-planung zur Bereitstellung erforderlicher Schul- und Betreuungsplätze
http://www.markgroeningen.de//rathaus-service/haushalt-finanzen/nkhr