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Stadt Markgröningen

Der Haushaltsplan der Stadt Markgröningen

Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat den Haushaltsplan 2024 mit der Finanzplanung 2023 – 2027 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung am 19.12.2023 beschlossen.

Allgemeines

Die Stadt Markgröningen darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Mittel beschaffen, verwalten und verwenden. Diese Mittel umfassen sowohl Geld, als auch Vermögen. Die Mittelbeschaffung und -verwaltung muss dokumentiert werden. Dies geschieht im Haushaltsplan.

Zur Aufstellung des Haushaltsplans ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung( GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geben vor welchen Inhalt der Haushaltsplan haben muss, wer bei der Aufstellung beteiligt ist und wie die Umsetzung geschieht.

Die Aufgaben der Stadt Markgröningen gliedern sich in Aufgaben, die die Gemeinde erfüllen muss (Pflichtaufgaben) und in Aufgaben die die Gemeinde freiwillig, also ohne gesetzliche Verpflichtung erfüllen kann (freiwillige Aufgaben).

Die Pflichtaufgaben werden dabei nochmals unterteilt in Pflichtaufgaben mit und ohne Weisung. Pflichtaufgaben mit Weisung muss die Gemeinde erfüllen, ihr ist dabei auch vorgegeben wie sie diese Aufgaben zu erfüllen hat. Dies ist zum Beispiel beim Personalausweis der Fall. Pflichtaufgaben ohne Weisung muss die Gemeinde erfüllen, sie darf dabei aber entscheiden wie sie sie erfüllen möchte. Für Pflichtaufgaben hat die Gemeinde die finanziellen Mittel bereitzustellen.

Über die Erfüllung der freiwilligen Aufgaben entscheidet der Gemeinderat. Allerdings ist der finanzielle Spielraum für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben begrenzt. Freiwillige Aufgaben sind vor allem im sportlichen und kulturellen Bereich angesiedelt.

Inhalt des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan (§1 Abs.1 GemHVO) besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan und den Anlagen.

Der Haushaltsplan muss durch den Gemeinderat als Haushaltssatzung beschlossen werden. Die Haushaltssatzung bildet die Grundlage für die Haushaltsführung der Gemeinde. Sie enthält:

  • die Gesamterträge und -aufwendungen des Ergebnishaushalts
  • die Gesamteinzahlungen und -auszahlungen des Finanzhaushalts
  • die Höhe der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  • die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre belasten)
  • die Höhe der Kassenkredite
  • die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer

Der Haushaltsplan als Rahmen der kommunalen Tätigkeiten

Seit der Umstellung des Haushalts zum 01.01.2016 wendet die Stadt Markgröningen das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) an. Durch die Umstellung wurde die bisher angewandte Kameralistik abgeschafft und die Doppik eingeführt.

Der Haushalt ist somit aus einem Ergebnis- und einem Finanzhaushalt aufgebaut. Der Ergebnishaushalt enthält alle Aufwendungen und Erträge, die für den laufenden Betrieb der Verwaltung und ihrer Einrichtungen nötig sind. Er entspricht in etwa der Gewinn- und Verlustrechnung.

Im Finanzhaushalt sind die Ein- und Auszahlungen veranschlagt. Der Finanzhaushalt unterscheidet zwischen Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Er entspricht in etwa der Cashflow-Rechnung.

Ziel des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ist es, ressourcensparend und somit generationsgerecht zu wirtschaften. Dies ist dann erreicht, wenn nicht mehr Ressourcen verbraucht werden als zur Verfügung stehen. Im Ergebnishaushalt muss dafür das ordentliche Ergebnis ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt zeigt, wie liquide eine Gemeinde ist und ob sie Kredite für Investitionen aufnehmen darf.

Des Weiteren wird eine Bilanz aufgestellt, die die Ergebnisse des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts zusammenführt. Die Bilanz ist zwar kein Bestandteil des Haushaltplans, sie gibt aber einen Überblick darüber ob die Gemeinde generationengerecht gewirtschaftet hat.Ist das Ergebnis im Ergebnishaushalt negativ, so reduziert sich das Eigenkapital der Stadt. Dies muss durch einen Vermögensabbau kompensiert werden. Bei einem positiven Ergebnishaushalt vermehrt sich das Vermögen.

Ein negatives/positives Ergebnis im Finanzhaushalt reduziert/erhöht die liquiden Mittel.

http://www.markgroeningen.de//rathaus-service/haushalt-finanzen/haushaltsplan