Seite drucken
Stadt Markgröningen

Bebauungsplanentwurf „Jahnstraße - Enge Gasse"

Artikel vom 02.01.2017

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Jahnstraße - Enge Gasse"

Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat am 20.12.2016 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Jahnstraße – Enge Gasse“  mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung und zeichnerischem Teil beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, deshalb wird auf eine Umweltprüfung verzichtet.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten zeichnerischen Teil des geänderten Bebauungsplanentwurfs „Jahnstraße – Enge Gasse“ vom 20.10.2016 gefertigt durch das Planungsbüro Schwarzingenieure GmbH. Der Geltungsbereich ist mit schwarzem unterbrochenem Band eingefasst.

Der Bebauungsplan wird erneut ausgelegt, da die maximale Höhe von Gebäuden in zweiter Reihe von der Jahnstraße aus gesehen verringert wurde. Des Weiteren werden durch die zurückgesetzten Dachgeschosse und mit Hilfe einer veränderten Fassadengestaltung der obersten Geschosse der Mehrfamilienhäuser die Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung reduziert. Für Wohnungen ab 60 m² sind zwei Stellplätze her zu stellen.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Jahnstraße – Enge Gasse“ liegt in der Zeit von

Montag, 02. Januar 2017 bis einschließlich Donnerstag, 02. Februar 2017

während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Markgröningen, Fachgebiet Planen und Bauen, Untere Kelter, Schlossgasse 21, 2. Obergeschoss, Zimmer 209, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Öffnungszeiten sind: montags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Des Weiteren kann der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften,  Begründung und zeichnerischem Teil auf unserer Homepage „www.markgroeningen.de“ unter der Rubrik „Bürger & Service“, „Planen und Bauen“, „Aktuelle Planungen“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Markgröningen Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen und Bedenken sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäude enthalten. Die durch die Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussbefassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Markgröningen, den 23.12.2016
Rudolf Kürner
Bürgermeister

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten stehenden Schriftstücken (PDF).

http://www.markgroeningen.de//rathaus-service/aktuelles/aktuell