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Stadt Markgröningen

Abgabe von Bauanträgen

Artikel vom 13.12.2023

Neu: Abgabe von Bauanträgen im Landratsamt

Nach seiner Veröffentlichung im Gesetzesblatt Baden-Württemberg ist am 25.11.2023 das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine Änderung der LBO – Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Die Stadt Markgröningen hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ludwigsburg Bauen und Immissionsschutz – 71638 Ludwigsburg.


Ab sofort sollen Bauanträge und Bauvorlagen, auch Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren direkt bei der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg eingereicht werden.
Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein. Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.

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