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Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen.
Alle Bundesländer haben die in den jeweiligen Ländern erteilten Fischereischeine gegenseitig anerkannt.

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Marktplatz 1
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Fon: +49 (0) 7145/13-0
Fax: +49 (0) 7145/13-131
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Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-bw vollständig übernommen und eingelesen.

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