Bürgerinformation zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Ermittlung der an das Abwassernetz angeschlossenen versiegelten und teilversiegelten Grundstücksflächen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie Ihnen bekannt sein wird, muss die Stadt Markgröningen die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Stadt Markgröningen den Anforderungen der Rechtsprechung. Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt.
Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand
·für die Schmutzwasserbeseitigung und
·für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr geben wird. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt und voraussichtlich niedriger sein als die derzeit erhobene Abwassergebühr in Höhe von 1,98 Euro je m³. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen (in m²) der Grundstücke maßgebend.
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen für telefonische oder persönliche Rückfragen gerne zur Verfügung:
Für die Herstellung und Unterhaltung der Wasseranschlussleitung und die Errichtung der Verbrauchsanlage (sanitäre Installationsarbeiten) und wesentliche Änderungen gelten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen, sowie einschlägige DIN- und EN-Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 (TRWI). Besonders wird auf den Einbau eines KFR - Ventils mit Rückflussverhinderer, Druckminderer und Feinfilter hingewiesen. Für die Montage des Wasserzählers muss ein Zählerbügel bauseits montiert sein. Die Verbrauchsanlage des Wasseranschlussnehmers ist auf dem neusten technischen Stand zu halten.
Die Genehmigung ist nur gültig bei Verlegung der Hausanschlussleitung entsprechend der Eintragung im beiliegenden UG – Plan. Jede Änderung der Leitungstrasse bedarf einer neuen Genehmigung.
Die Herstellung des Hausanschlusses darf ausschließlich vom städt. Wasserwerk erfolgen bzw. durch eine von der Stadt Markgröningen beauftragte Fachfirma.
Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige Erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen. Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
Beim Einbau einer Zisterne mit beabsichtigter Trinkwassereinspeisung hat diese drucklos entspr. DIN 1988 bzw. DIN EN 1717 zu erfolgen, sodass keine Rückstaugefahr von Regenwasser ins Trinkwassernetz besteht. Die Regenwasseranlage muss zur Erfassung des Abwasseranfalles mit separaten Wasserzählern ausgestattet sein (gilt nicht bei ausschließlicher Gartenbewässerung ). Eine Kontrolle behält sich die Stadt vor.
Unterlagen:
Lageplanskizze 1:500 mit Beschreibung und Skizze der geplanten Wasserversorgungsanlage
Untergeschossgrundrissplan 1:100 mit eingetragenen Leitungen
Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. bei Gewerbebetriebe) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage
Der genannte Bauleiter ist für die Bauarbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage im Ganzen verantwortlich.
Ein eventueller Wechsel des Bauleiters ist der Stadtverwaltung umgehend bekannt zu geben.
Die Bestimmungen der DIN 1986 und die Abwassersatzung sowie die baurechtlichen Vorschriften sind beim Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen zu beachten.
Der Grundstückseigentümer hat sein Gebäude gegen Rückstau zu schützen.
Beim Anschluss an den Hauptkanal ist folgendes zu beachten: Der Anschluss darf nur mittels geeignetem Kernbohrgerät erfolgen. Der Einbau eines Fabekunsattelstücks oder gleichwertig ist zwingend vorgeschrieben. Ist das Anbohren eines Rohres nicht durchführbar, ist nach Rücksprache mit dem Fachbereich 2, Infrastruktur ein Reparaturabzweig zu versetzen. Der Durchmesser der Grundstücksentwässerungsleitung muss mindestens 150 mm betragen. Sie ist aus wasserdichtem Material wie Steinzeug, PVC oder PE geradlinig herzustellen. Bei unkorrekter Stutzeneinbindung wird der Anschluss auf Kosten des Antragstellers saniert. Ein Kontrollschacht mit mind. DN 1000 ist auf dem Grundstück des Anschlussnehmers herzustellen. Das Verfüllen des Kanalgrabens darf nur nach Abnahme durch das Fachgebiet Infrastruktur erfolgen. Erfolgt keine Ladung zur Abnahme, so ist eine Kontrolle des Anschlusses auf Kosten des Anschlussnehmers mittels TV-Kanalkamera durchzuführen.
Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen. Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
Unterlagen:
Lageplanskizze 1:500 mit alles eingetragenen Gebäuden, der Straße, Schmutz- und Regenwasserleitungen, Sohlhöhen, Straßenkanäle, weitere Entwässerungsanlagen wie Gruben, Rohrdurchmesser, Kontrollschächte, Straßenkanäle usw.
Untergeschossgrundrissplan 1:100 der einzelnen anzuschließenden Gebäude mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, lichte Weite, Absperrschieber oder Rückstausicherungen
Systemschnitte 1:100 der zu entwässernden Gebäudeteile mit Angabe der Hauptleitung und Fallrohre, Dimension und Gefälle, Höhenlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals bezogen auf NN
Sicherheitscode
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Wasser - die Grundlage sämtlichen Lebens
Welche Wasserhärte haben wir in Markgröningen?
Für den Ortsteil Unterriexingen, Talhausen sowie den Hardt- und Schönbühlhof ist dies bezifferbar, in der Kernstadt Markgröningens ist dies Abhängig von welchem Wasserturm bzw. Hochbehälter das Wasser bezogen wird. Folgende Werte können genannt werden:
Ortsteil Unterriexingen mmol/Calciumcarbonat je Liter: 1,4 mmol Härtegrad: 7,6° dH
Ortsteil Talhausen mmol/Calciumcarbonat je Liter: 2,8 mmol Härtegrad: 15,6° dH
Ortsteil Hardt- und Schönbühlhof mmol/Calciumcarbonat je Liter: 1,9 mmol Härtegrad: 10,7° dH
Kernstadt Markgröningen mmol/Calciumcarbonat je Liter: 1,8 – 3,1 mmol Härtegrad: 11,8° - 17,6° dH Der Härtegrad in der Kernstadt Markgröningen ist nach Straßen sehr unterschiedlich. Für genaue Informationen steht Ihnen Frau Wiesenauer zur Verfügung, Fon: 07145/13-294, k.wiesenauer@markgroeningen.de .
Alles weitere über das Lebensmittel "Wasser" finden Sie in einen Informationsblatt des städt. Wasserwerks (PDF).