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Wasserver- / Abwasserentsorgung

Gesplittete Abwassergebühr - Informationen

Abwasser

Bürgerinformation zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Ermittlung der an das Abwassernetz angeschlossenen versiegelten und teilversiegelten Grundstücksflächen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie Ihnen bekannt sein wird, muss die Stadt Markgröningen die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Stadt Markgröningen den Anforderungen der Rechtsprechung. Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt.

Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand

·         für die Schmutzwasserbeseitigung und

·         für die Niederschlagswasserbeseitigung.

Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr geben wird. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt und voraussichtlich niedriger sein als die derzeit erhobene Abwassergebühr in Höhe von 1,98 Euro je m³. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen (in m²) der Grundstücke maßgebend.

Zur Ermittlung der an das Abwasserbeseitigungsnetz angeschlossenen befestigten Bodenflächen und ihrer Belagsarten (z. B.: Pflaster, Rasengittersteine) wie auch zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten bebauten Flächen und ihrer Belagsarten (Normaldach, Gründach) benötigen wir Ihre Mithilfe. Ab dem 22.09.2011 übersenden wir Ihnen hierzu für Ihr(e) Grundstück(e) sogenannte Selbstauskunftsunterlagen.

Wir dürfen Sie bitten, anhand dieser Unterlagen uns mitzuteilen, ob von den einzelnen Grundstücken und Flächen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Sie werden auch gebeten mitzuteilen, welche befestigten Bodenflächen in welcher Größe mit den im Einzelnen angegebenen Belägen vorhanden sind, und ob eine Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) oder Retentionsanlage nachgeschaltet ist.

Alle Grundstückseigentümer sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte verpflichtet. Rückgabepflicht für die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lagepläne mit Flächenberechnungsbogen ist der Freitag, 21. Oktober 2011.

Zur Information der Bürgerschaft findet vorgeschaltet am Mittwoch, 21. September 2011 um 19 Uhr zu diesem Thema eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle Markgröningen statt.

Für Fragen und praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der Flächenangaben haben wir in den Tagen danach ein Informationsbüro eingerichtet, dessen Mitarbeiter/innen Sie bei der Bearbeitung gerne persönlich unterstützen. Das Bürgerinformationsbüro ist in der Woche 26.09. – 30.09.2011 im Verwaltungsgebäude Finstere Gasse der Stadt Markgröningen im 3. Obergeschoss eingerichtet und hat an folgenden Tagen für Sie geöffnet:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag, 26.09.2011 bis Freitag, 30.09.2011:

Montag:                      8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag:                    7.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch:                  14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:                 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr
Freitag:                       8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Fr. Nägele         07145/13-259    oder      renate.naegele@markgroeningen.de
Fr. Haug           07145/13-257    oder      gabi.haug@markgroeningen.de
Fr. Huber          07145/13-258    oder      christa.huber@markgroeningen.de
Hr. Haas           07145/13-151    oder      jochen.haas@markgroeningen.de

Übersicht der wichtigsten Termine:
à 19.10.2011                     Bürgerbüro in Unterriexingen
à  bis 21.10.2011         Rückgabepflicht der Selbstauskunftsunterlagen

Herzlichen Dank im Voraus.

Ihr Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Weitere Informationen erhalten Sie aus den folgenden Dateien:

- Informationsschreiben gesplittete Abwassergebühr
- Informationsbroschüre gesplittete Abwassergebühr

- Schaubild gesplittete Abwassergebühr
- 12 Fragen und 12 Antworten zur gesplitteten Abwassergebühr
- Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung vom 21.09.2011
- Bürgerbüro Unterriexingen am 19.10.2011

 

Antrag auf Wasseranschluss / Genehmigung des Wasseranschlusses

Grundlage für den Anschluss ist die Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen

Bestandteile der Genehmigung 

  • Für die Herstellung und Unterhaltung der Wasseranschlussleitung und die Errichtung der Verbrauchsanlage (sanitäre Installationsarbeiten) und wesentliche Änderungen gelten die  Vorschriften der Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen, sowie einschlägige  DIN- und EN-Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 (TRWI). Besonders wird auf den Einbau eines KFR - Ventils mit Rückflussverhinderer, Druckminderer und Feinfilter hingewiesen. Für die Montage des  Wasserzählers muss ein Zählerbügel bauseits montiert sein.
    Die Verbrauchsanlage des Wasseranschlussnehmers ist auf dem neusten technischen Stand zu halten.
  • Die Genehmigung ist nur gültig bei Verlegung der Hausanschlussleitung entsprechend der Eintragung im beiliegenden UG – Plan. Jede Änderung der Leitungstrasse bedarf einer neuen Genehmigung.
  • Die Herstellung des Hausanschlusses darf ausschließlich vom städt. Wasserwerk erfolgen bzw. durch eine von der Stadt Markgröningen beauftragte Fachfirma.
  • Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige Erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen.  Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige  Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen  Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
  • Beim Einbau einer Zisterne mit beabsichtigter Trinkwassereinspeisung hat diese drucklos entspr. DIN 1988 bzw. DIN EN 1717 zu erfolgen, sodass keine Rückstaugefahr von Regenwasser ins Trinkwassernetz besteht. Die Regenwasseranlage muss zur Erfassung des Abwasseranfalles mit separaten Wasserzählern ausgestattet sein (gilt nicht bei ausschließlicher Gartenbewässerung ). Eine Kontrolle behält sich die Stadt vor.

Unterlagen: 

  • Lageplanskizze 1:500 mit Beschreibung und Skizze der geplanten Wasserversorgungsanlage
  • Untergeschossgrundrissplan 1:100 mit eingetragenen Leitungen
  • Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. bei Gewerbebetriebe) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage

Formulare

Zuständig:
Fachbereich 2, Infrastruktur

Antrag auf Grundstücksentwässerung / Grundstücksentwässerungsgenehmigung

Grundlage für den Anschluss ist die Abwassersatzung der Stadt Markgröningen

Bestandteile der Genehmigung:

  • Der genannte Bauleiter ist für die Bauarbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage im Ganzen verantwortlich.
  • Ein eventueller Wechsel des Bauleiters ist der Stadtverwaltung umgehend bekannt zu geben.  
  • Die Bestimmungen der DIN 1986 und die Abwassersatzung sowie die baurechtlichen Vorschriften sind beim Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen zu beachten.
  • Der Grundstückseigentümer hat sein Gebäude gegen Rückstau zu schützen.
  • Beim Anschluss an den Hauptkanal ist folgendes zu beachten:
    Der Anschluss darf nur mittels geeignetem Kernbohrgerät erfolgen. Der Einbau eines Fabekunsattelstücks oder gleichwertig ist zwingend vorgeschrieben.  Ist das Anbohren eines Rohres nicht durchführbar, ist nach Rücksprache mit dem Fachbereich 2, Infrastruktur ein Reparaturabzweig zu versetzen. Der Durchmesser der Grundstücksentwässerungsleitung muss mindestens 150 mm betragen. Sie ist aus wasserdichtem Material wie Steinzeug, PVC oder PE geradlinig herzustellen.  Bei unkorrekter Stutzeneinbindung wird der Anschluss auf Kosten des Antragstellers saniert.
    Ein Kontrollschacht mit mind. DN 1000 ist auf
    dem Grundstück des Anschlussnehmers herzustellen.
    Das Verfüllen des Kanalgrabens darf nur nach Abnahme durch das Fachgebiet Infrastruktur erfolgen. Erfolgt keine Ladung  zur Abnahme, so ist eine Kontrolle des Anschlusses auf Kosten des Anschlussnehmers mittels TV-Kanalkamera durchzuführen.
  • Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen.  Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen.
    Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.

Unterlagen: 

  • Lageplanskizze 1:500 mit alles eingetragenen Gebäuden, der Straße, Schmutz- und Regenwasserleitungen, Sohlhöhen, Straßenkanäle, weitere Entwässerungsanlagen wie Gruben, Rohrdurchmesser, Kontrollschächte, Straßenkanäle usw.
  • Untergeschossgrundrissplan 1:100 der einzelnen anzuschließenden Gebäude mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, lichte Weite, Absperrschieber oder Rückstausicherungen
  • Systemschnitte 1:100 der zu entwässernden Gebäudeteile mit Angabe der Hauptleitung und Fallrohre, Dimension und Gefälle, Höhenlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals bezogen auf NN

Formulare:

Zuständig:
Fachbereich 2, Infrastruktur

Kosten Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Die Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen entnehmen Sie der u.a. Satzungen.

Zuständig:
Fachbereich 1 - Städtische Betriebe 
 

Erfassung Wasserzählerstand online



(Straße/Zählerstandort)



















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Wasser - die Grundlage sämtlichen Lebens

Welche Wasserhärte haben wir in Markgröningen?

Für den Ortsteil Unterriexingen, Talhausen sowie den Hardt- und Schönbühlhof ist dies bezifferbar, in der Kernstadt Markgröningens 
ist dies Abhängig von welchem Wasserturm bzw. Hochbehälter das Wasser bezogen wird.
Folgende Werte können genannt werden:
                                                      
Ortsteil Unterriexingen                    
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            1,4 mmol          
Härtegrad:                                                  7,6° dH

Ortsteil Talhausen   
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            2,8 mmol          
Härtegrad:                                                  15,6° dH

Ortsteil Hardt- und Schönbühlhof     
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            3,6 mmol          
Härtegrad:                                                  20,0° dH         

Kernstadt Markgröningen               
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            1,8 – 3,1 mmol
Härtegrad:                                                  11,8° - 17,6° dH
Der Härtegrad in der Kernstadt Markgröningen ist nach Straßen sehr unterschiedlich. Für genaue Informationen steht Ihnen Frau Wiesenauer zur Verfügung, Fon: 07145/13-294, k.wiesenauer@markgroeningen.de .

Alles weitere über das Lebensmittel "Wasser" finden Sie in einen Informationsblatt des städt. Wasserwerks (PDF).

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Weitere Informationen

Präsentation "Gesplittete Abwassergebühren"

von der Bürgerinformationsveranstaltung vom 21.09.2011 hier

Wasserwirtschaft in Deutschland

Faltblatt zur Wasserversorgung - Abwasserbeseitigung in Deutschland hier

Fragenkatalog

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur gesplitteten Abwassergebühr hier

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