Seiteninhalt

Wasserver- / Abwasserentsorgung

Antrag auf Wasseranschluss / Genehmigung des Wasseranschlusses

Grundlage für den Anschluss ist die Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen

Bestandteile der Genehmigung 

  • Für die Herstellung und Unterhaltung der Wasseranschlussleitung und die Errichtung der Verbrauchsanlage (sanitäre Installationsarbeiten) und wesentliche Änderungen gelten die  Vorschriften der Wasserversorgungssatzung der Stadt Markgröningen, sowie einschlägige  DIN- und EN-Vorschriften, insbesondere die DIN 1988 (TRWI). Besonders wird auf den Einbau eines KFR - Ventils mit Rückflussverhinderer, Druckminderer und Feinfilter hingewiesen. Für die Montage des  Wasserzählers muss ein Zählerbügel bauseits montiert sein.
    Die Verbrauchsanlage des Wasseranschlussnehmers ist auf dem neusten technischen Stand zu halten.
  • Die Genehmigung ist nur gültig bei Verlegung der Hausanschlussleitung entsprechend der Eintragung im beiliegenden UG – Plan. Jede Änderung der Leitungstrasse bedarf einer neuen Genehmigung.
  • Die Herstellung des Hausanschlusses darf ausschließlich vom städt. Wasserwerk erfolgen bzw. durch eine von der Stadt Markgröningen beauftragte Fachfirma.
  • Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige Erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen.  Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige  Absperrungen einzuholen. Die ortspolizeilichen  Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
  • Beim Einbau einer Zisterne mit beabsichtigter Trinkwassereinspeisung hat diese drucklos entspr. DIN 1988 bzw. DIN EN 1717 zu erfolgen, sodass keine Rückstaugefahr von Regenwasser ins Trinkwassernetz besteht. Die Regenwasseranlage muss zur Erfassung des Abwasseranfalles mit separaten Wasserzählern ausgestattet sein (gilt nicht bei ausschließlicher Gartenbewässerung ). Eine Kontrolle behält sich die Stadt vor.

Unterlagen: 

  • Lageplanskizze 1:500 mit Beschreibung und Skizze der geplanten Wasserversorgungsanlage
  • Untergeschossgrundrissplan 1:100 mit eingetragenen Leitungen
  • Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. bei Gewerbebetriebe) für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage

Formulare

Zuständig:
Fachbereich 2, Infrastruktur

Antrag auf Grundstücksentwässerung / Grundstücksentwässerungsgenehmigung

Grundlage für den Anschluss ist die Abwassersatzung der Stadt Markgröningen

Bestandteile der Genehmigung:

  • Der genannte Bauleiter ist für die Bauarbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage im Ganzen verantwortlich.
  • Ein eventueller Wechsel des Bauleiters ist der Stadtverwaltung umgehend bekannt zu geben.  
  • Die Bestimmungen der DIN 1986 und die Abwassersatzung sowie die baurechtlichen Vorschriften sind beim Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen zu beachten.
  • Der Grundstückseigentümer hat sein Gebäude gegen Rückstau zu schützen.
  • Beim Anschluss an den Hauptkanal ist folgendes zu beachten:
    Der Anschluss darf nur mittels geeignetem Kernbohrgerät erfolgen. Der Einbau eines Fabekunsattelstücks oder gleichwertig ist zwingend vorgeschrieben.  Ist das Anbohren eines Rohres nicht durchführbar, ist nach Rücksprache mit dem Fachbereich 2, Infrastruktur ein Reparaturabzweig zu versetzen. Der Durchmesser der Grundstücksentwässerungsleitung muss mindestens 150 mm betragen. Sie ist aus wasserdichtem Material wie Steinzeug, PVC oder PE geradlinig herzustellen.  Bei unkorrekter Stutzeneinbindung wird der Anschluss auf Kosten des Antragstellers saniert.
    Ein Kontrollschacht mit mind. DN 1000 ist auf
    dem Grundstück des Anschlussnehmers herzustellen.
    Das Verfüllen des Kanalgrabens darf nur nach Abnahme durch das Fachgebiet Infrastruktur erfolgen. Erfolgt keine Ladung  zur Abnahme, so ist eine Kontrolle des Anschlusses auf Kosten des Anschlussnehmers mittels TV-Kanalkamera durchzuführen.
  • Bei Grabarbeiten des Hausanschlusses hat sich der Aufgrabende rechtzeitig bei den zuständigen Leitungsträgern über etwaige erdverlegte Leitungen und Kabel zu erkundigen.  Bei Arbeiten auf öffentlicher Fläche hat der Aufgrabende rechtzeitig die Genehmigung zur Aufgrabung bzw. für notwendige Absperrungen einzuholen.
    Die ortspolizeilichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.

Unterlagen: 

  • Lageplanskizze 1:500 mit alles eingetragenen Gebäuden, der Straße, Schmutz- und Regenwasserleitungen, Sohlhöhen, Straßenkanäle, weitere Entwässerungsanlagen wie Gruben, Rohrdurchmesser, Kontrollschächte, Straßenkanäle usw.
  • Untergeschossgrundrissplan 1:100 der einzelnen anzuschließenden Gebäude mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, lichte Weite, Absperrschieber oder Rückstausicherungen
  • Systemschnitte 1:100 der zu entwässernden Gebäudeteile mit Angabe der Hauptleitung und Fallrohre, Dimension und Gefälle, Höhenlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals bezogen auf NN

Formulare:

Zuständig:
Fachbereich 2, Infrastruktur

Kosten Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Die Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen entnehmen Sie der u.a. Satzungen.

Zuständig:
Fachbereich 1 - Städtische Betriebe 
 

Erfassung Wasserzählerstand online



(Straße/Zählerstandort)



















Sicherheitscode
Um das Formular zu versenden, geben Sie bitte den unten abgebildeten Sicherheitscode in das Textfeld ein.


Wasser - die Grundlage sämtlichen Lebens

Welche Wasserhärte haben wir in Markgröningen?

Für den Ortsteil Unterriexingen, Talhausen sowie den Hardt- und Schönbühlhof ist dies bezifferbar, in der Kernstadt Markgröningens 
ist dies Abhängig von welchem Wasserturm bzw. Hochbehälter das Wasser bezogen wird.
Folgende Werte können genannt werden:
                                                      
Ortsteil Unterriexingen                    
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            1,4 mmol          
Härtegrad:                                                  7,6° dH

Ortsteil Talhausen   
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            2,8 mmol          
Härtegrad:                                                  15,6° dH

Ortsteil Hardt- und Schönbühlhof     
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            3,6 mmol          
Härtegrad:                                                  20,0° dH         

Kernstadt Markgröningen               
mmol/Calciumcarbonat je Liter:            1,8 – 3,1 mmol
Härtegrad:                                                  11,8° - 17,6° dH
Der Härtegrad in der Kernstadt Markgröningen ist nach Straßen sehr unterschiedlich. Für genaue Informationen steht Ihnen Frau Wiesenauer zur Verfügung, Fon: 07145/13-294, k.wiesenauer@markgroeningen.de .

Alles weitere über das Lebensmittel "Wasser" finden Sie in einen Informationsblatt des städt. Wasserwerks (PDF).

Suche

Darstellung

Darstellung verkleinern Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen Darstellung vergrößern

Weitere Informationen

Formulare

Mit unserem Online-Angebot an Formularen möchten wir Ihnen den "Gang auf's Amt" erleichtern.

Weiter zur Rubrik "Formulare"

Lebenslagen

Sie haben ein Anliegen zu einer bestimmten Dienstleistung? Ausführliche Informationen haben wir für Sie im Bereich Lebenslagen.

Weiter zur Rubrik "Lebenslagen"

Logo Stadt Markgröningen

Kontaktdaten

Stadt Markgröningen | Marktplatz 1 | 71706 Markgröningen | Fon: +49 (0) 7145 / 130 | Fax: +49 (0) 7145 / 13131 | E-Mail schreiben