![]() ![]()
© 2010 Stadt Markgröningen -
komm.on.line GmbH Trauungen und TrauzimmerDer Start ins Eheglück![]() Nachfolgend möchten wir Sie auf die Besonderheiten aufmerksam machen, die Ihnen das Standesamt Markgröningen für den Start ins Eheglück bietet und welche Erfordernisse erfüllt werden müssen.
TrauzimmerEine Trauung im stilvoll eingerichteten Trauzimmer des historischen Rathauses von Markgröningen hinterlässt sicherlich einen bleibenden Eindruck. Wenn auch Sie sich in diesem tollen Ambiente gerne trauen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Markgröningen Trauzimmer im Rathaus Markgröningen: Trauzimmer im Wimpelinhof:
Anmeldung der EheschließungDer früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Der öffentliche Aushang des Aufgebotes ist entfallen. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften aber dennoch für jede Eheschließung verbindlich. Sie kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Einzelfall ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig beim Standesamt vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen. KontaktStadt Markgröningen Öffnungszeiten MarkgröningenMontag: Die Lage der Verwaltungs- Stadt Markgröningen | Marktplatz 1 | 71706 Markgröningen | Fon: +49 (0) 7145 / 130 | Fax: +49 (0) 7145 / 13131 | E-Mail schreiben
|