Gebühren
Festgesetzte Gebühren
Realsteuerhebesätze
Grundsteuer A: 330%
Grundsteuer B: 365% bis 2010, ab 2011 400%
Gewerbesteuer: 380% bis 2010, ab 2011 395%
Hundesteuer
1 Hund: 102,00 EUR
jeder weitere Hund: 204,00 EUR
Kampfhund: 618,00 EUR
jeder weitere Kampfhund: 1.236,00 EUR
Zwingersteuer: 306,00 EUR bis zu 5 Hunden; 612 EUR bis zu 10 Hunden; 918 EUR bis zu 15 Hunden; usw.
Abwasser
Gebühr für Schmutzwasserbeseitung: je m³ 1,75 EUR
Gebühr für Niederschlagswasserbeseitung: je m³ 0,43 EUR
Abwasserbeitrag:
- öffentlicher Kanal
- je m² Nutzungsfläche 3,05 EUR
- je m² Geschossfläche 3,70 EUR
- Kläranlage (mechanischer Teil)
- je m² Nutzungsfläche 2,05 EUR
- je m² Geschossfläche 2,45 EUR
- Kläranlage (biologischer Teil)
- je m² Nutzungsfläche 2,05 EUR
- je m² Geschossfläche 2,45 EUR
Download der Abwassersatzung der Stadt Markgröningen (PDF)
Wasserversorgung
Wasserzins:
Wasserversorgungsbeitrag:
- je m² Nutzungsfläche + 19 % MwSt 3,40 EUR
- je m² Geschossfläche + 19 % MwSt 4,15 EUR
Download der Wasserversorungssatzung (PDF)
Verwaltungsgebühr
- Aufenthalts-/Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- einfache Auskunft aus dem Melderegister: 5,00 EUR
- erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 10,00 EUR
- Kirchenaustritt (für die Amtshandlung im Kirchenaustrittsverfahren): 20,00 EUR
- Gestattungen: 1. Tag 20,00 EUR, jeder weitere Tag 10,00 EUR
- Beglaubigungen (incl. Fotokopie) : 3,00 EUR
- Unterschriftsbeglaubigungen: 3,00 EUR
- Fotokopien: 1. Seite 1,20 EUR, jede weitere Seite 0,60 EUR
- Gewerbeanmeldung: 20,00 EUR
- Gewerbeum- oder abmeldung: je 15,00 EUR
- Gewerbeauskünfte: 5,00 EUR
- Sperrzeitverkürzung: je Stunde 10,00 EUR
- Leichenpass: 13,00 EUR
- Bescheinigung für Feuerbestattung: 6,00 EUR
Bürgerdienstleistungen
- Reisepass: ab 24. Lebensjahr 59,00 EUR, bis 24. Lebensjahr 37,50 EUR
- vorläufiger Reisepass : 26,00 EUR
- Personalausweis: ab 24. Lebensjahr 28,80 EUR, bis 24. Lebensjahr 22,80 EUR
- vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
- Kinderpässe 13,00 EUR
- Grundgebühr Anmeldung der Eheschließung
- wenn beide Deutsche sind 40,00 EUR
- wenn einer oder beide Ausländer sind 80,00 €
- Stammbuch
- inklusive Urkunde 35,00 EUR /40,00 EUR/45,00 EUR
- ohne Urkunden 23,00 EUR /28,00
- Urkunden: 12,00 EUR
Benutzungsgebühr Bücherei
Jahresgebühr*: 10,00 EUR
ermäßigte Gebühr**: 5,00 EUR
Monatsgebühr: 1,50 EUR
* alle Erwachsenen über 18 Jahre, auch Schüler, Studenten, Auszubildende etc.
** für Inhaber des Landesfamilienpasses
Fischereischeine
für 1 Jahr: 18,00 EUR, davon 10,00 EUR Gebühr, 8,00 EUR Abgabe
für 5 Jahre: 50,00 EUR, davon 20,00 EUR Gebühr, 30,00 EUR Abgabe
für 10 Jahre: 80,00 EUR, davon 20,00 EUR Gebühr, 60,00 EUR Abgabe
Sportanlagen
Sporthallen I und II - je Hallenteil und Zeitstd.
Erwachsene: 2,50 EUR
Jugendliche: 1,25 EUR
Volltarif: 15,00 EUR
Kleinsporthalle
Turn-und Festhalle Unterriexingen
Turnhalle Ludwig-Heyd-Schule
Turnhalle Landernschule
pro ganze Einheit und Zeitstunde
Erwachsene: 2,50 EUR
Jugendliche: 1,25 EUR
Volltarif: 10,00 EUR
Gymnastikräume
Sporthalle II
Glemstalgrundschule
pro ganze Einheit und Zeitstunde
Erwachsene: 1,25 EUR
Jugendliche: 0,60 EUR
Volltarif: 7,50 EUR
Sportgelände Schwieberdinger Straße
pro ganze Einheit und Zeitstunde
Erwachsene: 8,60 EUR
Jugendliche: 4,30 EUR
Volltarif: 17,20 EUR
zu den aufgeführten Preisen wird die jew. geltende gesetzl. MWSt. erhoben
Hallenbad (kein öffentl. Badebetrieb)
einheimischeVereine* - Abschlag 50%
- Jugendliche
- Gruppen von 0-15 Personen 10,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 20,00 EUR
- Erwachsene
- Gruppen von 0-15 Personen 15,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 30,00 EUR
sonstige Gruppen* - ohne Abschlag
- Jugendliche
- Gruppen von 0-15 Personen 20,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 30,00 EUR
- Erwachsene
- Gruppen von 0-15 Personen 40,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 60,00 EUR
*Badezeit unbegrenzt
Städtische Räume
Benutzungsgebühr jeweils je Halle
- Turnhalle Ludwig-Heyd-Schule: 2,50 EUR
- Turnhalle Landernschule: 2,50 EUR
- Turn- und Festhalle Unterriexingen: 2,50 EUR
- Gymnastikraum Glemstal-Grundschule: 1,25 EUR
- Vereinsräume, Klassenzimmer, Kindergartengruppenräume: 0,80 EUR
Wochenmarkt (Standgebühr)
Jahresstandplätze:
- je Kalenderjahr / pro angefangene m² 13,50 EUR
- je Halbjahr 7,00 EUR
- je Monat 3,00 EUR
Tagesstandplätze:
- pro angefangener m² 3,00 EUR
Stellplatzablösung
Ablösebetrag je Stellplatz: 10.255,00 EUR
Vergnügungssteuer
Spielgeräte (je angefangener Monat):
- mit Gewinnmöglichkeit 18 v.H. der elektr. Bruttokasse
- ohne Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen 150,00 EUR
- sonstiger Aufstellungsort 75,00 EUR
- Gewaltspiele
- in Spielhallen 506,00 EUR
- sonstiger Aufstellungsort 168,00 EUR
von der Vergnügungssteuer ausgeschlossen sind: Musikboxen, Billardtische, Tischfußball, Dart-Spielgeräte, Internet-PC´s
Baugesuche
Es werden für die Mitteilung und die Eingangsbestätigung und Angrenzerbenachrichtigung im Kenntnisgabeverfahren, Verwaltungsgebühren erhoben.
- Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren: 0,6 von Tausend der Bau- bzw. Abbruchkosten
- Angrenzerbenachrichtigung je zu benachrichtigenden Angrenzer: 20,00 EUR
Gutachterausschuss
Schätzgebühren bei einem Wert
- bis 25.565 EUR: 205,00 EUR
- bis 102.258 EUR: 205,00 EUR + 0,40 %
- bis 255.646 EUR: 511,00 EUR + 0,25 %
- bis 511.292 EUR: 895,00 EUR + 0,13 %
- bis 5.112.919 EUR: 1.227,00 EUR + 0,06 %
- über 5.112.919 EUR: 3.988,00 EUR + 0,04 %
jew. aus dem Betrag über dem jew. Wert
Erschließung
Erschließungsbeitrag: 95 % des umlagefähigen Aufwands.
Die Erschließungsbeitragssatzung kann hier eingesehen werden.