Gebühren
Festgesetzte Gebühren
Realsteuerhebesätze
Grundsteuer A: 330%
Grundsteuer B: 365%
Gewerbesteuer: 380%
Hundesteuer
1 Hund: 102,00 EUR
jeder weitere Hund: 204,00 EUR
Kampfhund: 618,00 EUR
jeder weitere Kampfhund: 1.236,00 EUR
Zwingersteuer: 306,00 EUR
Zwingersteuer, jede weitere Anz. 5 Hunde: 612,00 EUR
Abwasser
Abwasserbeseitigungsgebühr: je m³ 1,98 EUR
Abwasserbeitrag:
- öffentlicher Kanal
- je m² Nutzungsfläche 3,05 EUR
- je m² Geschossfläche 3,70 EUR
- Kläranlage (mechanischer Teil)
- je m² Nutzungsfläche 2,05 EUR
- je m² Geschossfläche 2,45 EUR
- Kläranlage (biologischer Teil)
- je m² Nutzungsfläche 2,05 EUR
- je m² Geschossfläche 2,45 EUR
Wasserversorgung
Wasserzins:
Wasserversorgungsbeitrag:
- je m² Nutzungsfläche + 19 % MwSt 3,40 EUR
- je m² Geschossfläche + 19 % MwSt 4,15 EUR
Verwaltungsgebühr
- Aufenthalts-/Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- einfache Auskunft aus dem Melderegister: 5,00 EUR
- erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 10,00 EUR
- Kirchenaustritt (für die Amtshandlung im Kirchenaustrittsverfahren): 20,00 EUR
- Gestattungen: 1. Tag 20,00 EUR, jeder weitere Tag 10,00 EUR
- Beglaubigungen (incl. Fotokopie) : 3,00 EUR
- Unterschriftsbeglaubigungen: 3,00 EUR
- Fotokopien: 1. Seite 1,20 EUR, jede weitere Seite 0,60 EUR
- Gewerbeanmeldung: 20,00 EUR
- Gewerbeum- oder abmeldung: je 15,00 EUR
- Gewerbeauskünfte: 5,00 EUR
- Sperrzeitverkürzung: je Stunde 10,00 EUR
Bürgerdienstleistungen
- Reisepass: ab 26 Jahre 59,00 EUR, davor 37,50 EUR
- vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
- Personalausweis 8,00 EUR
- vorläufiger Personalausweis 8,00 EUR
- Kinderpässe 13,00 EUR
- Grundgebühr Anmeldung der Eheschließung
- wenn beide Deutsche sind 33,00 EUR
- wenn einer oder beide Ausländer sind 55,00 €
- Stammbuch
- inklusive Urkunde 35,00 EUR
- ohne Urkunden 20,00 EUR
- Heiratsurkunde 7,00 EUR, jede weitere 3,50 EUR
Benutzungsgebühr Bücherei
Jahresgebühr*: 10,00 EUR
ermäßigte Gebühr**: 5,00 EUR
Monatsgebühr: 1,50 EUR
* alle Erwachsenen über 18 Jahre, auch Schüler, Studenten, Auszubildende etc.
** für Inhaber des Landesfamilienpasses
Fischereischeine
5 Jahre: 50,45 EUR, davon 20,45 EUR Gebühr, 30,00 EUR Abgabe
10 Jahre: 80,45 EUR, davon 20,45 EUR Gebühr, 60,00 EUR Abgabe
Sportanlagen
Benutzungsgebühr Erwachsene:
- Sporthalle I und II -je Hallenteil: 1,50 EUR
- Gymnastikraum Sporthalle II: 0,75 EUR
Benutzungsgebühr Jugendliche:
- Sporthalle I und II -je Hallenteil 0,75 €
- Gymnastikraum Sporthalle II 0,40 €
Wochenendveranstaltungen:
Sporthalle I u. II - ohne Gestattung:
- Veranstaltung mit zeitlicher Inanspruchnahme bis 4 Stunden je Halle 15,00 EUR
- für jede weitere Stunde bis höchstens 10 Stunden: 4,50 EUR
Sporthalle I u. II - mit Gestattung:
- Veranstaltung mit zeitlicher Inanspruchnahme bis 4 Stunden je Halle 30,00 EUR
- für jede weitere Stunde bis höchstens 10 Stunden: 9,00 EUR
Kleinspielfeld und Außenbereichssportanlagen am Benzberg: 0,50 EUR
zu den aufgeführten Preisen wird die jew. geltende gesetzl. MWSt. erhoben
Hallenbad (kein öffentl. Badebetrieb)
einheimischeVereine* - Abschlag 50%
- Jugendliche
- Gruppen von 0-15 Personen 10,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 20,00 EUR
- Erwachsene
- Gruppen von 0-15 Personen 15,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 30,00 EUR
sonstige Gruppen* - ohne Abschlag
- Jugendliche
- Gruppen von 0-15 Personen 20,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 40,00 EUR
- Erwachsene
- Gruppen von 0-15 Personen 30,00 EUR
- Gruppen von 16-30 Personen 60,00 EUR
*Badezeit unbegrenzt
Städtische Räume
Benutzungsgebühr jeweils je Halle
- Turnhalle Ludwig-Heyd-Schule: 1,50 EUR
- Turnhalle Landernschule: 1,50 EUR
- Turn- und Festhalle Unterriexingen: 1,50 EUR
- Gymnastikraum Glemstal-Grundschule: 0,75 EUR
- Vereinsräume, Klassenzimmer, Kindergartengruppenräume: 0,50 EUR
Wochenmarkt (Standgebühr)
Jahresstandplätze:
- je Kalenderjahr / pro angefangene m² 13,50 EUR
- je Halbjahr 7,00 EUR
- je Monat 3,00 EUR
Tagesstandplätze:
- pro angefangener m² 3,00 EUR
Stellplatzablösung
Ablösebetrag je Stellplatz: 10.255,00 EUR
Vergnügungssteuer
Spielgeräte (je angefangener Monat):
- mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der elektr. Bruttokasse
- ohne Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen 150,00 EUR
- sonstiger Aufstellungsort 75,00 EUR
- Gewaltspiele
- in Spielhallen 506,00 EUR
- sonstiger Aufstellungsort 168,00 EUR
von der Vergnügungssteuer ausgeschlossen sind: Musikboxen, Billardtische, Tischfußball, Dart-Spielgeräte, Internet-PC´s
Baugesuche
Es werden für die Mitteilung und die Eingangsbestätigung und Angrenzerbenachrichtigung im Kenntnisgabeverfahren, Verwaltungsgebühren erhoben.
- Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren: 0,6 von Tausend der Bau- bzw. Abbruchkosten
- Angrenzerbenachrichtigung je zu benachrichtigenden Angrenzer: 19,00 EUR
Gutachterausschuss
Schätzgebühren bei einem Wert
- bis 25.565 EUR: 205,00 EUR
- bis 102.258 EUR: 205,00 EUR + 0,40 %
- bis 255.646 EUR: 511,00 EUR + 0,25 %
- bis 511.292 EUR: 895,00 EUR + 0,13 %
- bis 5.112.919 EUR: 1.227,00 EUR + 0,06 %
- über 5.112.919 EUR: 3.988,00 EUR + 0,04 %
jew. aus dem Betrag über dem jew. Wert
Erschließung
Erschließungsbeitrag: 95 % des umlagefähigen Aufwands